Wie die Gemeinde Othmarsingen angibt, brauchen Besucher der Bibliothek ab dem 13. September 2021 ein gültiges Covid-19-Zertifikat.
Limmat Verlag
Ein Stapel Bücher. (Symbolbild) - Keystone
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Ab dem 13. September 2021 traten neue Covid-Massnahmen in Kraft. Die aktuelle Covid-19-Verordnung und die Erläuterungen zur Verordnung gibt es online.

Ab dem 13. September 2021 ist zur Zugang zu Bibliotheken für alle Personen ab 16 Jahren nur noch mit einem gültigen Covid-Zertifikat erlaubt. Eine Maskentragpflicht und Abstandsbeschränkungen bestehen dann nicht mehr.

Kinder und Jugendliche bis 16 brauchen weder Maske noch Zertifikat. Diese Vorgaben gelten auch für Schulklassen während und ausserhalb der Öffnungszeiten.

Von der Zertifikatspflicht nicht betroffen sind Click&Collect-Angebote in Bibliotheken, wobei hier die Abholung so zu organisieren ist, dass der Aufenthalt auf die zwingend notwendige Zeit beschränkt ist und weitere Schutzmassnahmen (Maskenpflicht, Abstand) gelten.

Überprüfung der Zertifikate

Für Bibliotheken ist eine Hinterlegung des Zertifikats für geimpfte bzw. genesene Personen zulässig, sofern diese personalisierte Abonnements ausstellen. So kann die Open Library für diese Nutzer offen bleiben. Es liegt in der Verantwortung der Bibliothek, durch eine periodische Überprüfung die Gültigkeit des Zertifikats zu prüfen (namentlich auf einen allfälligen Widerruf hin).

Um die Covid-Zertifikate auf ihre Echtheit zu überprüfen, benötigt man die «COVID Certificate Check»-App. Informationen und Links zum Download dazu gibt es auf der Webseite der Bibliosuisse. Bitte beachten: Die prüfende Person muss den Namen und das Geburtsdatum des Zertifikats mit einem Ausweisdokument mit Foto (beispielsweise Pass, Identitätskarte, Führerausweis, Aufenthaltsbewilligung, Studentenausweis oder SwissPass) abgleichen.

Über eine Zertifikatspflicht für Mitarbeitende entscheidet der Arbeitgeber nach Konsultation der Arbeitnehmenden.

Ausnahmen der Zertifikatspflicht

Für Veranstaltungen drinnen gilt eine Covid-Zertifikatspflicht. Ausgenommen sind Veranstaltungen mit bis zu 30 Personen in fixen Gruppen. In diesem Fall sind Kapazitätsbeschränkung (zwei Drittel der Raumkapazität), Abstände und Maskentragen Pflicht.

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