Wie die Gemeinde Othmarsingen mitteilt, werden Betreiber von Ölfeuerungsanlagen aufgerufen, die vorgeschriebenen Kontrollen an den Anlagen durchführen zu lassen
Das Gemeindehaus in Othmarsingen.
Das Gemeindehaus in Othmarsingen. - Nau.ch / jpix.ch
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Gemäss Richtlinien der Eidg. Luftreinhalteverordnung (LRV) ist die Gemeinde verpflichtet, alle zwei Jahre amtliche Abgasmessungen an den Feuerungsanlagen durchzuführen. Im Kanton Aargau gilt einheitlich das Vollzugsmodell 2 (liberalisierte Kontrolle). Betreiber von Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe bis 1 MW Leistung können zwischen zwei Varianten wählen:

Gasheizungen sind erst in der Messperiode 2023 wieder messpflichtig

Variante 1

Messung durch den amtl. Feuerungskontrolleur der Gemeinde zum Preis von

Ölbrenner einstufig 45 Franken

Ölbrenner zweistufig 65 Franken

Administration, Messgerät,

Fahrzeugkosten 26 Franken

Barzahlungsrabat 6 Franken

Die Preise verstehen sich exkl. 7.7 Prozent MwSt.

In der Gemeinde ist für messpflichtige Anlagen folgender Feuerungskontrolleur verantwortlich: Beat Byland, Othmarsingen, 079 208 24 67.

Variante 2

Messungen durch das Servicegewerbe müssen bis spätestens am 31. Dezember 2021 durchgeführt sein. Messungen, die durch das Servicegewerbe (Variante 2) erfolgen, sind vignettenpflichtig.

Ab dem 15. November 2021 wird Beat Byland mit den Messungen beginnen.

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