Der Gemeinderat von Hägglingen erinnert daran, dass die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2021 Ende Oktober 2021 zur Zahlung fällig sind.
Individualbesteuerung
Der Bundesrat prüft eine Individualbesteuerung mit und ohne Kompensation. (Symbolbild) - Pixabay
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Wie die Gemeinde Hägglingen berichtet, dass die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2021 Ende Oktober 2021 zur Zahlung fällig sind. Im November werden die noch offenen Steuern gebührenpflichtig gemahnt. Ab 1. November 2021 werden auf offenen Beträgen Verzugszinsen von 5,1 Prozent erhoben, zudem können Ausstände ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigener Berechnung wesentlich zu hoch oder zu tief sein, ist mit der Abteilung Steuern in Hägglingen/Dottikon Kontakt aufzunehmen. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen ist eine Anpassung der Rechnung möglich.

Bei Zahlungsschwierigkeiten ist die Abteilung Finanzen aufzusuchen

Wer die Steuern nicht vollständig bis zum 31. Oktober 2021 bezahlen kann, wird gebeten, sich frühzeitig bei der Abteilung Finanzen Dottikon/Hägglingen zu melden, damit eine Verlängerung der Zahlungsfrist oder ein Ratenzahlungsplan ausgearbeitet werden kann.

Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen beträgt im Jahr 2021 0,1 Prozent. Für die Bezahlung der Steuern 2021 sind ausschliesslich die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine zu verwenden.

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