Wie die Gemeinde Dintikon schreibt, wurde vermehrt festgestellt, dass Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Tiere einfach auf der Strasse liegen lassen.
Die Gemeindeverwaltung in Dintikon.
Die Gemeindeverwaltung in Dintikon. - Nau.ch
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«Oh, Chihuahua» – wer kennt ihn nicht, den legendären Song von DJ Bobo. So schön und stimmig dieses Lied auch ist, so nachdenklich macht eine Sache, wenn es um die Hundehaltung geht.

Leider wurde vermehrt festgestellt, dass Hundehalter beim Versäubern der Hunde die Hinterlassenschaften beziehungsweise gefüllte Robidog-Säckchen einfach auf der Strasse, auf dem Trottoir, am Strassenrand, in der Wiese, auf dem Waldweg, et cetera liegen lassen.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass Hunde nicht unbeaufsichtigt versäubern dür­fen und Hundehalter gemäss Polizeireglement verpflichtet sind, den Hundekot aufzuneh­men und konform zu beseitigen.

Versäubern auf Privatgrund Dritter ist nicht gestattet

An Robidog-Behältern mangelt es in der Gemeinde auch nicht – so trifft man auf dem Spaziergang durch den Dintiker Gemeindebann auf mehr als 15 Robidog-Behälter. Zudem ist das Versäubern auf Privatgrund Dritter nicht gestattet.

Ausserdem gilt vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald und am Waldrand für Hunde eine Leinenpflicht. Dies, um die Brut- und Setzzeit der Wildtie­re nicht zu stören.

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