Wie die Gemeinde Hägglingen mitteilt, ist der letzte Termin für die Zahlung der Steuern für das Jahr 2023 der 31. Oktober, danach werden Mahngebühren erhoben.
Das Gemeindehaus in Hägglingen.
Das Gemeindehaus in Hägglingen. - Nau.ch / jpix.ch
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Gemäss § 77 Absatz 2 Steuergesetzverordnung sind die Steuerpflichtigen, welche im September die Steuern des laufenden Jahres noch nicht bezahlt haben, auf den Verfalltag und die Folgen einer verspäteten Zahlung aufmerksam zu machen.

Das Kantonale Steueramt verschickt deshalb im September 2023 die Verfallsanzeigen. Die Steuern 2023 sind am 31. Oktober 2023 zur Zahlung fällig.

Im November 2023 werden für die ausstehenden Steuern die Mahnungen zugestellt (die Mahngebühr beträgt 35 Franken).

Nach der Mahnung wird für immer noch offene provisorische Steuern 2023 ohne weitere Ankündigung die Betreibung eingeleitet (Mahngebühr von 100 Franken für die Betreibung).

Abzahlungsvereinbarungen bei Zahlungsschwierigkeiten möglich

Sollte eine fristgerechte Zahlung nicht möglich sein, kann mit der Abteilung Finanzen Dottikon/Hägglingen in ausreichend begründeten Fällen eine verbindliche Abzahlungsvereinbarung getroffen werden.

Falls der provisorische fakturierte Steuerbetrag zu hoch oder zu tief ist, kann die Abteilung Steuern Hägglingen/Dottikon die Rechnung bei wesentlichen und begründeten Abweichungen auf Verlangen anpassen.

Auf zu viel bezahlten Steuern wird ein Vergütungszins von 0,3 Prozent gewährt und bei der definitiven Veranlagung abgerechnet.

Allfällige Steuerguthaben werden zuerst mit anderen offenen Steuerforderungen, Zinsen, Bussen und Gebühren verrechnet (§ 223c Absatz 3 Steuergesetz). Nicht verrechnete Guthaben werden zurückerstattet.

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