Wie die Gemeinde Hägglingen mitteilt, müssen die Steuererklärungen bis am 31. März 2023 beziehungsweise bis am 30. Juni 2023 eingereicht werden.
Das Gemeindehaus in Hägglingen.
Das Gemeindehaus in Hägglingen. - Nau.ch / jpix.ch
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In den nächsten Wochen werden die Steuererklärungen 2022 den Einwohnern der Gemeinde zugestellt.

Die Gemeinde bittet Einwohner zu beachten, dass die Steuererklärungen unselbstständig Erwerbender bis am 31. März 2023 und selbstständig Erwerbender/Landwirte bis am 30. Juni 2023 einzureichen sind.

Kann diese Frist nicht einhalten werden, müssen Einwohner bei der Abteilung Steuern Hägglingen /Dottikon oder via der Webseite des kantonalen Steueramtes (eFristen) unbedingt eine Fristverlängerung beantragen.

Andernfalls wird bei Mahnung der ausstehenden Formulare eine Busse fällig.

Einzureichen sind Kopien oder nicht mehr benötigte Unterlagen

Die Steuerunterlagen werden direkt nach Abgabe eingescannt und anschliessend vernichtet.

Die Gemeinde möchten ihre Einwohner daran erinnern, dass nur Kopien oder nicht mehr benötigte Unterlagen einzureichen sind.

Es werden keine Originalunterlagen zurückgegeben.

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