Hägglingen: Hinweis zum Betreten von Wiesen und Äckern
Die Gemeinde Hägglingen bittet die Einwohnerinnen und Einwohner, Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit nicht zu betreten.

Wie die Gemeinde Hägglingen berichtet, wird die Bevölkerung darauf aufmerksam gemacht, dass das Betreten von Wiesen und Äckern grundsätzlich nicht gestattet ist beziehungsweise nur so weit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist.
Aus diesem Grund ist auf das Betreten und Befahren von Wiesen und Äckern (zum Beispiel Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit zu verzichten. Der Gemeinderat dankt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.