Wie die Gemeinde Hägglingen mitteilt, ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit zu verzichten. Hunde sind an der Leine zu führen.
Einfahrtsstrasse Richtung der Gemeinde Hägglingen.
Einfahrtsstrasse Richtung der Gemeinde Hägglingen. - Nau.ch / jpix.ch
Ad

Die Bevölkerung wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Betreten von Wiesen und Äckern grundsätzlich nicht gestattet ist beziehungsweise nur so weit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist.

Aus diesem Grund ist auf das Betreten und Befahren von Wiesen und Äckern (zum Beispiel Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit zu verzichten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Hägglingen