Wie die Gemeinde Hägglingen informiert, werden die Einwohner gebeten, an die Nachbarschaft zu denken und die geltenden Ruhezeiten einzuhalten.
Das Gemeindehaus in Hägglingen.
Das Gemeindehaus in Hägglingen. - Nau.ch / jpix.ch
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Gemäss dem regionalen Polizeireglement ist in Wohngebieten von 12 bis 13 Uhr und von 20 bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (zum Beispiel Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, der Betrieb von Baumaschinen et cetera) untersagt.

Von 22 bis 6 Uhr ist zudem das Erzeugen jeglichen Lärms, der die Nachtruhe stört, verboten.

Die Landwirtschaft hat in der Regel mit lärmigen Erntearbeiten die Ruhezeiten ebenfalls einzuhalten.

Dringende, wetterabhängige Arbeiten für die Landwirtschaft- und Gärtnereibetriebe sind davon aber ausgenommen.

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