Wie die Gemeinde Hägglingen AG mitteilt, sind sowohl Privatpersonen als auch Landwirtschaftsbetriebe verpflichtet, die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten.
Das Gemeindehaus Hägglingen im Kanton Aargau.
Das Gemeindehaus Hägglingen im Kanton Aargau. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die schönen Sommertage laden dazu ein, Aktivitäten im Freien zu unternehmen und sich draussen aufzuhalten.

Die Gemeinde bittet alle Anwohner, dabei aber auch an die Nachbarschaft zu denken und die geltenden Ruhezeiten einzuhalten.

Gemäss dem regionalen Polizeireglement ist in Wohngebieten von 12 bis 13 Uhr und von 20 bis 6 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (zum Beispiel Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, der Betrieb von Baumaschinen et cetera) untersagt.

Von 22 bis 6 Uhr ist zudem das Erzeugen jeglichen Lärms, der die Nachtruhe stört, verboten.

Auch Landwirte sind zur Einhaltung der Ruhezeiten verpflichtet

Die Landwirtschaft hat grundsätzlich mit lärmigen Erntearbeiten die Ruhezeiten ebenfalls einzuhalten.

Dringende, wetterabhängige Arbeiten für die Landwirtschaft- und Gärtnereibetriebe sind in begründeten Ausnahmefällen davon ausgenommen.

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