Spätestens bis zum 6. September 2021 sind die Bäume, Sträucher oder Hecken in Hägglingen AG zurückzuschneiden. Ansonsten folgen Bussen.
Das Gemeindehaus in Hägglingen.
Das Gemeindehaus in Hägglingen. - Nau.ch / jpix.ch
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Die Gemeinde Hägglingn weist drauf hin, dass die Verkehrssicherheit durch Bäume, Sträucher, Hecken oder sonstige Objekte nicht beeinträchtigt werden darf. Die Grundeigentümer, deren Bäume, Sträucher oder Hecken die Mindestabstände nicht mehr einhalten, waren aufgefordert, den vorschriftsgemässen Zustand bis spätestens Montag, 6. September 2021 herzustellen.

Die unterhaltspflichtigen Personen jener Parzellen werden ein letztes Mal aufgefordert, den rechtmässigen Zustand bis spätestens Ende Oktober 2021 herzustellen. Der Gemeinderat beabsichtig, nach dieser Frist Verfügungen mit Kostenfolgen zu erlassen und Strafbefehle, Bussen auszustellen.

Besondere Beachtung ist Bäumen, Sträuchern und Hecken im Bereich von Kreuzungen und Strasseneinmündungen zu schenken. In den Sichtzonen muss ein stets sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von drei Metern gewährleistet sein.

Weiter dürfen Einfriedungen nicht höher sein als 1,80 Meter ab niedriger gelegenem Terrain. Die Abstände gegenüber Gemeindestrassen haben bei Hecken oder einzelnen Bäumen mindestens 60 cm zu betragen.

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