Wie die Gemeinde Hägglingen AG mitteilt, werden die provisorischen Rechnungen für die Einkommens- und Vermögenssteuern 2023 verschickt.
Das Gemeindehaus in Hägglingen.
Das Gemeindehaus in Hägglingen. - Nau.ch / jpix.ch
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Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird verzinst. Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen.

Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet.

Für das Jahr 2023 beträgt der Zinssatz neu 0,3 Prozent. Der Verzugszins beträgt 5,0 Prozent für Steuern, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden.

Bei Fragen steht Einwohnern die für den Steuerbezug zuständige Abteilung Finanzen Dottikon/Hägglingen zur Verfügung.

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