Gemeinde Hägglingen aktualisiert Covid19-Schutzkonzepte
Der Gemeinderat Hägglingen hat die Covid19-Schutzkonzepte den aktuellen Vorschriften angepasst.

Aufgrund der geänderten Vorschriften zur Bekämpfung des Corona-Virus hat der Gemeinderat Hägglingen die bestehenden Schutzkonzepte für die Benützung der Sport- und Freizeitanlagen und das Musikprobelokal von Hägglingen aktualisiert.
Die aktualisierten Schutzkonzepte mit Gültigkeit ab 26. Juni 2021 werden den betroffenen Vereinen/Organisationen zugestellt und können auf der Internetseite der Gemeinde heruntergeladen werden.
Aufgenommene Neuerungen (nicht abschliessend)
Gleiche Bedingungen für alle Alters- und Leistungsklassen / Kontaktsportarten sind vollständig erlaubt / keine Vorgaben bezüglich Gruppengrösse, Mindestplatzbedarf etc.
Keine Einschränkungen für sportliche und kulturelle Aktivitäten in Aussenbereichen.
Kontaktdatenerhebung bei Sportaktivitäten im Innenbereichen.
Wettkämpfe / Veranstaltungen (ohne Zertifikats-Zugangsbeschränkung): Mit Sitzpflicht im Innenbereich mit max. 1’000 Personen; ohne Sitzpflicht Draussen max. 500 und Drinnen max. 250 Zuschauer erlaubt / die Einrichtungen dürfen bis maximal zwei Drittel der Kapazität besetzt werden.