Hägglingen

Gemeinde Hägglingen aktualisiert Covid19-Schutzkonzepte

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Der Gemeinderat Hägglingen hat die Covid19-Schutzkonzepte den aktuellen Vorschriften angepasst.

Coronavirus
Eine Frau mit Maske. (Archivbild) - keystone

Aufgrund der geänderten Vorschriften zur Bekämpfung des Corona-Virus hat der Gemeinderat Hägglingen die bestehenden Schutzkonzepte für die Benützung der Sport- und Freizeitanlagen und das Musikprobelokal von Hägglingen aktualisiert.

Die aktualisierten Schutzkonzepte mit Gültigkeit ab 26. Juni 2021 werden den betroffenen Vereinen/Organisationen zugestellt und können auf der Internetseite der Gemeinde heruntergeladen werden.

Aufgenommene Neuerungen (nicht abschliessend)

Gleiche Bedingungen für alle Alters- und Leistungsklassen / Kontaktsportarten sind vollständig erlaubt / keine Vorgaben bezüglich Gruppengrösse, Mindestplatzbedarf etc.

Keine Einschränkungen für sportliche und kulturelle Aktivitäten in Aussenbereichen.

Kontaktdatenerhebung bei Sportaktivitäten im Innenbereichen.

Wettkämpfe / Veranstaltungen (ohne Zertifikats-Zugangsbeschränkung): Mit Sitzpflicht im Innenbereich mit max. 1’000 Personen; ohne Sitzpflicht Draussen max. 500 und Drinnen max. 250 Zuschauer erlaubt / die Einrichtungen dürfen bis maximal zwei Drittel der Kapazität besetzt werden.

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