Anfangs Jahr wurde im Mitteilungsblatt darüber infor­miert, dass per 1. Juni 2019 das neue Publikationsge­setz in Kraft tritt
Dorf (Symbolbild)
Dorf (Symbolbild) - SDA Regional
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Anfangs Jahr wurde im Mitteilungsblatt darüber infor­miert, dass per 1. Juni 2019 das neue Publikationsge­setz in Kraft tritt. Der Kanton St. Gallen wird gestützt auf diese neue Rechtsgrundlage auf diesen Zeitpunkt die gedruckte Form des Amtsblattes einstellen. Neu werden die amtlichen Publikationen auf der elektroni­schen Publikationsplattform www.publikationen.sg.ch aufgeschaltet. Ursprünglich war geplant, dass sich die Gemeinde Oberbüren auf diesen Zeitpunkt ebenfalls diesem neu­en elektronischen Kanal anschliesst und die Publikati­onen nebst der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt auch via Publikationsplattform zugänglich gemacht werden. Der Gemeinderat hat sich nun jedoch dafür ausge­sprochen, die Plattform bis auf weiteres nicht für die kommunalen Publikationen zu nutzen. Es soll erst abgewartet und beobachtet werden, wie sich das Gan­ze entwickelt. Eine Einführung wird frühestens im kommenden Jahr erfolgen. Veröffentlichun­gen von kantonalem Interesse (z.B. Auflagen von Teilzonen­plänen) müssen je­doch ab 1. Juni 2019 zwingend auf der neuen Platt­form aufgeschaltet werden. Selbstver­ständlich werden diese jedoch wie bisher auch im Mit­teilungs­blatt publiziert. Für Sie, als Einwohnerinnen und Einwohner, hat dieser Entscheid somit keine Folgen. Das Mitteilungsblatt wird wei­terhin im gewohnten Rahmen wöchentlich in jede Haushaltung zugestellt.

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