Wie die Gemeinde Dottikon mitteilt, wird die Hundetaxe den Hundehaltern Anfang Mai 2024 in Rechnung gestellt. Sie beträgt jährlich 120 Franken.
Das Gemeinde Wappen von Dottikon.
Das Gemeinde Wappen von Dottikon. - Nau.ch
Ad

Gestützt auf Paragraf 16 des Hundegesetzes ist für jeden mehr als drei Monate alten, in Dottikon gehaltenen Hund eine jährliche Hundetaxe von 120 Franken zu entrichten.

Die Hundetaxe wird den Hundehaltern Anfang Mai 2024 in Rechnung gestellt. Alle Hunde im Alter ab drei Monaten sind meldepflichtig.

Hundehalter, welche einen neuen Hund halten, sind aufgefordert, den Hund bei den Einwohnerdiensten Dottikon anzumelden.

Dabei ist der Hundeausweis (Kreditkartenformat, Aussteller: Amicus) oder Heimtierpass, die Massnahmen bei verhaltensauffälligen Hunden und eine Halteberechtigung für einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial einzureichen.

Befreiung von der Hundetaxe

Von der Hundetaxe befreit sind Rettungs-, Lawinen-, Blindenführ-, Schweiss-, Assistenz-, Herdenschutz-, Herdengebrauchs- und Diensthunde mit entsprechendem Ausweis.

Die Hunde müssen aber dennoch registriert werden.

Halter solcher Hunde sind von der Bezahlung der Hundetaxe befreit, melden dies jedoch den Einwohnerdiensten, unter Beilage einer Kopie des entsprechenden Ausweises.

Abmeldung des Hundes

Ist der Hund verstorben oder hat ein Halterwechsel stattgefunden, ist dies ebenfalls den Einwohnerdiensten Dottikon zu melden.

So kann eine entsprechende Mutation im Hunderegister vorgenommen werden und es wird nicht unnötig eine Rechnung zugestellt.

Änderungen der Hundeverordnung per 1. März 2024

Mit den folgenden Änderungen ist die neue Hundeverordnung am 1. März 2024 in Kraft getreten.

Alle Hunde (auch die aus eigener Zucht) sind ab dem dritten Lebensmonat taxpflichtig. Es werden keine halben Taxen verrechnet oder zurückgezahlt. Die Steuer wird jährlich per 1. Mai fällig. Unterjährige Zu- und Abgänge werden nicht berücksichtigt.

Neu sind im Einsatz stehende Herdenschutzhunde sowie Assistenzhunde taxbefreit. Neu sind ebenfalls Herdengebrauchshunde (Schäferhunde, Koppelgebrauchshunde, Treibhunde) auf direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben taxbefreit.

Entsprechende Meldungen sind bis spätestens 22. April 2024 bei der Gemeinde einzureichen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Franken1. MaiHundDottikon