Alle Um- und Wegzüge in Sarmenstorf sind meldepflichtig

    Gemeinde Sarmenstorf
    Gemeinde Sarmenstorf

    Wohlen,

    Wie die Gemeinde Sarmenstorf mitteilt, erinnert die Einwohnerkontrolle alle Einwohner sowie die Liegenschaftsbesitzer und Verwalter an ihre Meldepflicht.

    Die Gemeindeverwaltung Sarmenstorf.
    Die Gemeindeverwaltung Sarmenstorf. - Nau.ch / jpix.ch

    Gemäss dem Register- und Meldegesetz (RMG) sind Personen, welche in der Gemeinde einen Haupt- oder Nebenwohnsitz begründen, gegenüber der Einwohnerkontrolle meldepflichtig.

    Dabei ist auch ein Umzug innerhalb der Gemeinde meldepflichtig.

    Ebenfalls sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder andere Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monate innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, der Einwohnerkontrolle ein-, um- und wegziehende Personen zu melden.

    Für die genannte Meldepflicht gilt eine Frist von 14 Tagen. Bei Nichtbefolgen der Meldepflicht trotz Aufforderung kann der Gemeinderat Bussen bis zu 500 Franken aussprechen.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    Guy Parmelin Rücktritt
    186 Interaktionen
    Rücktritt
    Spnne
    176 Interaktionen
    Beim Kleiderbügeln

    MEHR SARMENSTORF

    Hand Trinkwasser Wasserhahn Glas
    5 Interaktionen
    Sarmenstorf
    Sarmenstorf AG
    Pflanze Giesskanne Wasser Hitze
    Sarmenstorf
    Sarmenstorf
    Sarmenstorf

    MEHR AUS LENZBURG

    Rupperswil AG
    Rupperswil AG
    Dietwil AG
    Dietwil AG
    Twint
    385 Interaktionen
    Aargauer hässig
    Gontenschwil AG
    Gontenschwil AG