Wie die Stadt Winterthur informiert, werden das Departement Kulturelles und Dienste und das Departement Bau umbenannt.
Stadthaus Winterthur
Das Stadthaus in Winterthur. - Nau.ch / Simone Imhof
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Am 1. Januar 2018 trat im Kanton Zürich das neue Gemeindegesetz in Kraft.

Gemäss diesem ist der Stadtrat alleine zuständig, Bestimmungen über die Organisation der Stadtverwaltung zu erlassen.

Diese Regelung wurde auch in die neue Gemeindeordnung übernommen, welche die Stimmbevölkerung im September 2021 angenommen hat.

Deshalb können die entsprechenden Verordnungen und Vollzugsverordnungen, die das Stadtparlament im Jahr 2006 erliess, aufgehoben und durch eine neue Verordnung des Stadtrats ersetzt werden.

Grössere Autonomie für die Departementsvorsteher

In der nun vom Stadtrat beschlossenen Organisationsverordnung werden die Organisation und die Aufgaben der Stadtverwaltung grundsätzlich beibehalten.

Neu werden das Departement Kulturelles und Dienste als Departement Präsidiales und das Departement Bau als Departement Bau und Mobilität bezeichnet.

Im Weiteren erhalten die Departementsvorsteher eine grössere Autonomie bei der Organisation ihrer Departemente.

Die neue Organisationsverordnung wird amtlich publiziert. Unter Berücksichtigung der dreissigtägigen Rekursfrist wird sie auf den 1. Mai 2023 in Kraft gesetzt.

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