Winterthur ZH: Zwei Scooter-Unfälle durch überhöhte Geschwindigkeit

Am Sonntag und am Mittwoch kam es in Winterthur ZH zu zwei Selbstunfällen von E-Scooter-Fahrer. Beide Lenker zogen sich beim Sturz Verletzungen zu.

Stadtpolizei Winterthur. - Stadtpolizei Winterthur

Am Sonntag, um 2 Uhr, fuhr ein 20-jähriger Portugiese mit seinem E-Trottinett auf der Grüzefeldstrasse Richtung Grüzestrasse. Auf Höhe des oberen Deutweges kollidierte dieser aus unbekannten Gründen mit dem Randstein und kam zu Fall.

Der Mann zog sich beim Sturz leichte Verletzungen zu und musste mit der Ambulanz ins Spital gebracht werden. Das E-Trottinett wurde durch die ausgerückte Patrouille auf die Wache gebracht.

Eine Messung auf der Testrolle ergab eine Maximalgeschwindigkeit von 70 Kilometer pro Stunde.

In Oberwinterthur verletzte sich ein E-Scooter-Lenker bei einem Sturz

Ein zweiter E-Scooter-Fahrer zog sich am Mittwochabend, kurz nach 20 Uhr, in Oberwinterthur leichte Verletzungen zu.

Der 40-jährige Schweizer stürzte auf unbekannte Art und Weise mit seinem E-Trottinett, zog sich dabei Verletzungen zu und musste für weitere Abklärungen ins Spital gebracht werden. Ein Atemlufttest zeigte, dass der Mann angetrunken war.

E-Scooter ohne Kontrollschild dürfen nicht schneller als 20 Km/h fahren

Die Stadtpolizei Winterthur weist darauf hin, dass E-Scooter ohne Kontrollschild eine Maximalgeschwindigkeit von 20 Km/h nicht überschreiten dürfen. Auf E-Scootern ist ausserdem maximal eine Person erlaubt.

Weiter ist die Strasse oder der Radstreifen zu benutzen, das Fahren auf dem Trottoir oder im allgemeinen Fahrverbot ist untersagt.

Lenker zwischen 14 und 16 Jahren brauchen einen Führerausweis der Kategorie M oder G, unter 14 Jahren ist das Lenken eines E-Scooters verboten. Ab 16 Jahren ist kein Führerausweis nötig.

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