Winterthur verlängert Regelung für Aussengastronomie

Die durch die Coronpandemie hart getroffene Gastrobranche bekommt in Winterthur Unterstützung. Der Stadtrat verlängert die speziellen Regelungen für die Erweiterung von Aussenflächen und die Bewilligung neuer Aussengastwirtschaften. Ausserdem werden, wie im vergangenen Winter, Zelte und holzbetriebene Aussenheizungen erlaubt.

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Coronavirus: Müssen sich die Gastro-Betriebe wieder auf Flaute an Weihnachten einstellen? - Keystone

Damit die Gastrobetriebe ihre Aussenflächen auch in der kühlen Jahreszeit nutzen können, ermöglicht der Stadtrat das Aufstellen von Zelten und Überdachungen und Aussenheizungen, die mit Holz betrieben werden. Diese Regelung gilt bis Ende März 2022.

Elektrische Infrarotstrahler oder gasbetriebene Heizpilze sind aus ökologischen Gründen nicht erlaubt, wie die Stadt am Freitag mitteilte.

Wenn die Installationen nicht länger als drei Monate aufgestellt werden, reicht eine gewerbepolizeiliche Bewilligung. Für solche, die länger stehen bleiben sollen, braucht es eine Baubewilligung. Die Stadt empfiehlt einen frühzeitigen Einbezug der Verwaltungs- sowie der Feuerpolizei.

Die Regelung zur temporären Erweiterung bestehender Aussenflächen und die Bewilligung neuer Aussengastwirtschaften wurde im Mai 2020 zum ersten Mal erlassen und wird nun bis maximal 30. November 2022 verlängert. Bestehende Bewilligungen könnten unbürokratisch verlängert werden, heisst es in der Mitteilung.

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