Winterthur vergibt befristete Subventionsverträge für die Kultur
Wie die Stadt Winterthur mitteilt, will sie für die Vertragsperiode ab 2025 die Subventionsverträge um insgesamt eine Million Franken erhöhen.

Die Stadt Winterthur unterstützt kulturelle Institutionen, Organisationen sowie professionelle Kulturschaffende mit verschiedenen finanziellen Fördermassnahmen.
Von besonders grosser Bedeutung für die kulturelle Vielfalt in Winterthur ist die Förderung von Kulturinstitutionen mit befristeten Subventionsverträgen.
Aktuell fördert die Stadt Winterthur auf diese Weise zwanzig Kulturinstitutionen, deren Subventionsverträge Ende Dezember 2024 auslaufen.
Stadtrat will neue Verträge abschliessen
Nun will der Stadtrat für die nächste Leistungsperiode ab 2025 neue Verträge abschliessen.
Dazu hat er in einem mehrstufigen Verfahren die Vertragsverhältnisse umfassend und entlang der Leitplanken, die das Kulturleitbild, die Kulturförderungsverordnung sowie die strategischen Langfristziele der Stadt Winterthur vorgeben, neu beurteilt.
Dabei wurden auch aktuelle, gesellschaftlich relevante Themen wie zum Beispiel die Berücksichtigung fairer Gagen und Löhne oder die Beachtung der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit berücksichtigt.
Verträge mit 23 Institutionen
Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnten sowohl bisherige als auch neue Organisationen Subventionsgesuche einreichen.
Nach eingehender Prüfung hat die Stadt zwanzig Verträge mit Institutionen vorgesehen, die bereits einen Subventionsvertrag mit der Stadt haben.
Neu will die Stadt drei weitere Kulturinstitutionen unterstützen. Es sind dies der Verein Tanzfest Winterthur, das Theater Ariane sowie Lauschig, Verein für Kulturvermittlung.
Sie erfüllen mit ihren Kulturprogrammen, ihrer professionellen Organisation und als Arbeitgebende die kulturpolitischen und betrieblichen Vorgaben, um eine mehrjährige Unterstützung zu erhalten.
4,24 Millionen Franken jährlicher Subventionsbeiträge
Bei elf der insgesamt 23 neuen Subventionsverträge fällt die Kreditbewilligung für die jährlichen Subventionsbeiträge in die Zuständigkeit des Stadtparlaments.
In seiner Weisung ans Parlament beziffert der Stadtrat das Volumen der Betriebsbeiträge inklusive Nebenkosten für die befristeten Subventionsbeiträge auf 4,24 Millionen Franken jährlich.
Ausgehend vom Stand 2024 bedeutet das für die neue Vertragsperiode ab 2025 eine Erhöhung um insgesamt eine Million Franken.
Mit dieser erheblichen Beitragserhöhung trotz schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen will der Stadtrat die grosse Bedeutung eines vielfältigen, hochstehenden und zeitgemässen Kulturangebots für die Stadt unterstreichen und damit zugleich auch den Stellenwert und die Strahlkraft Winterthurs als Kulturstadt von nationalem Rang nachhaltig stärken.
Laufdauer von vier Jahren
Die aktuell geltenden Subventionsverträge haben eine Laufdauer von vier Jahren, die durch den Stadtrat um weitere vier Jahre zu gleichen Konditionen verlängert werden kann.
Diese zeitlichen Modalitäten für die befristeten Subventionsleistungen haben sich in Winterthur bewährt und sind in der Kulturförderung etabliert.
Sie leisten denn auch einen wesentlichen Beitrag zur Planungssicherheit der Institutionen.