Winterthur setzt Verkehrsberuhigung der Stadthausstrasse um
Wie die Stadt Winterthur informiert, gilt ab 1. Oktober 2022 Tempo 30 auf der Stadthausstrasse, dem Bahnhofplatz, der Bankstrasse und der Lindstrasse.

Die Stadt teilte vor vier Monaten mit, dass das Verwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Verkehrsberuhigung der Stadthausstrasse abgelehnt hat und die entsprechende Verkehrsanordnung noch in diesem Jahr umgesetzt werden kann.
Die Stadthausstrasse soll mit der Einführung von Tempo 30 und einem Verbot für Motorfahrzeuge – mit Ausnahmen – beruhigt und der Stadtraum attraktiver werden.
Ab 1. Oktober 2022 gilt auf der gesamten Stadthausstrasse, dem Bahnhofplatz, auf der Bankstrasse und auf der Lindstrasse (südlich der Museumstrasse) Tempo 30 und ein Verbot für Motorfahrzeuge.
Das Fahrverbot gilt nicht für Linienbusse, Taxis, den Güterumschlag und weitere Berechtigte. Die Umsetzungsarbeiten finden vom 23. bis 30. September statt.
Veloabstellplätze werden angepasst
Die Parkplätze für Autos und Motorräder sowie die temporären Taxi-Standplätze in der Stadthausstrasse werden aufgehoben. In der Museumsstrasse werden zusätzliche Motorradabstellplätze geschaffen. Auf der Stadthausstrasse bleibt der Güterumschlag möglich, und die Behindertenparkplätze bleiben bestehen.
Im Weiteren werden Veloabstellplätze angepasst, und zwischen der Bankstrasse und der Bahnhofstrasse werden im Bereich der Veloparkierung kleinere bauliche Arbeiten ausgeführt. Der Fussgängerstreifen «Schmidgasse» wird aufgehoben und der Übergang vorerst mit temporären Markierungen und Pollern gesichert.
Im Übrigen beschränken sich die Arbeiten auf Signalisations- und Markierungsanpassungen. Während der Umsetzungsarbeiten wird es nicht zu massgebenden verkehrlichen Einschränkungen kommen.
Sanierungsarbeiten erfolgen 2023
Jedoch müssen für die wenigen Tage dauernden Bauarbeiten die Veloabstellplätze in der Stadthausstrasse temporär gesperrt werden. Im Frühling 2023 werden in der Stadthausstrasse dringend nötige Sanierungsarbeiten am Belag durchgeführt.
Dabei werden die Bushaltestellen an die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes angepasst. In diesem Zusammenhang wird dann das neue Tempo-30-Regime mit neuen Markierungen auf der Stadthausstrasse und insbesondere am Knoten Lind- und Stadthausstrasse verdeutlicht.
Dabei werden drei weitere Fussgängerstreifen aufgehoben. Der Fussgängerstreifen zwischen dem Graben und dem Altstadtschulhaus wird beibehalten und optimiert.