Winterthur hat das Reglement für Klimafonds überarbeitet

Der Stadtrat hat das überarbeitete Reglement des Klimafonds der Stadtwerk Winterthur gutgeheissen.

Winterthur
Die Stadt Winterthur ZH. (Symbolbild) - Pixabay

Seit dreizehn Jahren unterstützt der Klimafonds Stadtwerk Winterthur Projekte zur Verminderung von CO₂ oder zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien. Insgesamt hat der Klimafonds per Ende 2020 Förderbeiträge über rund drei Millionen Franken vergeben.

Kumuliert über deren Laufdauer sparen die unterstützten rund fünfzig Projekte 10,5 Millionen Kilowattstunden Strom und 50 000 Tonnen CO₂ ein. Damit leistet der Klimafonds einen Beitrag zur Energie- und Klimapolitik der Stadt Winterthur.

Die rechtlichen und betrieblichen Grundlagen, auf denen die Tätigkeit des Klimafonds beruht, sind zu verschiedenen Zeitpunkten entstanden und überschneiden sich inhaltlich. Deshalb drängte sich eine Konsolidierung der Unterlagen und die Aktualisierung des Reglements auf.

Das überarbeitete Reglement löst die vorherigen Grundlagenpapiere (Reglement, Geschäftsordnung sowie Richtlinien zur Mittelverwendung) ab. Die wichtigsten Anpassungen betreffen das Gremium und die Finanzen.

Das Entscheidungsgremium kann mit Fachwissen die Gesuche beurteilen

Neu besteht das Entscheidungsgremium des Klimafonds Stadtwerk Winterthur aus sechs statt fünf Personen. Aus der Stadtverwaltung sind zwei Mitglieder des Stadtrats Teil des Gremiums, die Stadtratsmitglieder der Departemente Technische Betriebe sowie Sicherheit und Umwelt, sowie der Direktor von Stadtwerk Winterthur.

Drei weitere Mitglieder des Entscheidungsgremiums sind Personen, die über besondere Kenntnisse in den Bereichen Wirtschaft, Forschung oder Bildung sowie Klimaschutz und Energie verfügen. Mit dieser personellen Erweiterung des Gremiums wird das bereits vorhandene Fachwissen zur Beurteilung der Gesuche um Förderbeiträge weitergefasst und vertieft.

Es ist ein maximaler Beitrag von 200 000 Franken festgelegt

Weitere Änderungen betreffen die Finanzen. Die Maximalhöhe der Förderbeiträge wird auf 200 000 Franken festgelegt. Mit dieser Begrenzung wird eine gewisse Diversifizierung der unterstützten Projekte sichergestellt. Der maximale Kostenbeitrag soll zudem höchstens fünfzig Prozent der gesamten Projektkosten betragen.

So wird sichergestellt, dass die Gesuchstellenden entweder weitere Drittmittel organisieren oder selber einen massgeblichen Beitrag zum Projektaufwand leisten. Mit dem angepassten Reglement verfügt der Klimafonds Stadtwerk Winterthur nun über aktuelle Grundlagen, um aktiv den Klimaschutz weiterzuführen.

Er gibt der Bevölkerung die Möglichkeit, sich niederschwellig als Gönnerin und Gönner zu engagieren und fördert Firmen und Organisationen, die ein umweltschonendes Projekt mit Bezug zu Winterthur entwickeln.

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