Abstimmung

Winterthur: Abstimmung zu Parkplätzen kann stattfinden

Die Abstimmung in Winterthur über die drei Verordnungen zur Bewirtschaftung der Parkplätze auf öffentlichem Grund kann wie geplant am 26. September stattfinden. Dies hat der Bezirksrat entschieden. Die Mitte Stadt Winterthur hatte einen Stimmrechtsrekurs eingereicht.

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In einem Zwischenentscheid hält der Bezirksrat nun fest, dass einem vor dem Abstimmungstag eingereichten Stimmrechtsrekurs von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zukommt, wie er am Montag mitteilte. Es seien keine Gründe ersichtlich, um die Urnenabstimmung am 26. September abzusetzen.

In der Sache selbst hat der Bezirksrat aber noch nicht entschieden. Je nach Ausgang der Abstimmung wird er weitere Abklärungen vornehmen und anschliessend einen Endentscheid treffen, wie er in der Mitteilung schreibt.

Die Mitte hatte die Ausführungen im Abstimmungsbüchlein bemängelt und verlangt, dass die Abstimmung untersagt wird und eine neue Abstimmung mit korrigierten Abstimmungsunterlagen angesetzt wird. Unter anderem kritisierte sie, dass wichtige Argumente der Referendumsfraktionen nicht aufgeführt seien. Der erläuternde Bericht im Abstimmungsbüchlein sei unausgewogen und irreführend.

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