Überbrückungsfinanzierung für die Musikbildung

Bis das neue kantonale Musikbildungsgesetz in Kraft tritt, besteht eine Lücke in der Finanzierung der Musikbildung in Winterthur.

Musik
Für Schülerinnen und Schüler vor der 6. Klasse sowie für Berufslernende besteht kein kostengünstiges Angebot an Instrumentalunterricht im Kanton. (Symbolbild) - keystone

Das neue kantonale Musikbildungsgesetz schafft die Grundlage für die Musikbildung vom Einstieg bis zur Hochschulreife. In Winterthur besteht bereits heute ein entsprechendes, hochstehendes Ausbildungsangebot.

Das Grundangebot an Instrumentalunterricht wird von den Musikschulen abgedeckt und mit öffentlichen Geldern subventioniert. Demgegenüber besteht für erweiterte Förderangebote derzeit eine Finanzierungslücke.

Nach dem Umzug der Fachhochschulausbildung ins Toni-Areal hat sich der Kanton an den entsprechenden Angeboten des Konservatoriums (wie zum Beispiel die Chöre des Konservatoriums oder das Winterthurer Jugendsymphonieorchester) beteiligt. 2017 hat der Kanton nach dem Scheitern der ersten Vorlage zum neuen Musikschulgesetz die Beitragsleistung eingestellt.

Die Finanzierung wurde danach durch das Musikkollegium Winterthur als Trägerschaft des Konservatoriums übernommen. Seit dem Schuljahr 2018/19 beteiligte sich die Stadt Winterthur ebenfalls an der Finanzierung.

Dies erfolgte zur Überbrückung bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes. Da dies frühestens 2022 der Fall sein wird, ist mindestens ein weiteres Überbrückungsjahr nötig, was nun in die Finanzkompetenz des Grossen Gemeinderats fällt. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat dafür einen Kredit von gesamthaft 460 000 Franken für zwei Jahre.

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