In Winterthur wurde Stimmrechtsrekurs Frauenfelderstrasse abgelehnt
Wie die Stadt Winterthur mitteilt, hat der Bezirksrat den Rekurs zur Bewilligung des Stadtrates der gebundenen Ausgaben von 10,921 Millionen Franken abgelehnt.

Der Stadtrat hat das Strassenprojekt Frauenfelderstrasse im August 2022 festgesetzt.
Mit der Projektfestsetzung hat der Stadtrat über die im Rahmen der öffentlichen Planauflage eingereichten zehn Einsprachen befunden und die Ausgaben von 11,4 Millionen Franken (10,921 Millionen Franken gebunden und 479'000 Franken neue Ausgaben) bewilligt.
Nach Abzug der kantonalen Beiträge aus dem Strassenfonds bleiben der Stadt voraussichtlich Kosten in der Höhe von rund 1,3 Millionen Franken.
Zwei Rekurse wurden erhoben
Gegen den Entscheid des Stadtrates zu den Einsprachen und zur Projektfestsetzung wurden beim Regierungsrat zwei Rekurse erhoben.
Dieses Verfahren ist noch hängig. Die Bewilligung der gebundenen Ausgaben von 10,921 Millionen Franken wurde amtlich publiziert.
Gegen die Bewilligung wurde ein Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat eingereicht.
Der Bezirksrat hat den Rekurs abgelehnt
Der Bezirksrat hat den Rekurs abgelehnt, weil aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der Anpassung an die neuen technischen Erfordernisse für den Stadtrat kein erheblicher Entscheidungsspielraum betreffend das Strassenprojekt bestand und die Gebundenerklärung durch den Stadtrat demnach begründet ist.
Der Entscheid bestätigt die Bewilligungspraxis des Stadtrates bei den gebundenen Ausgaben.
Der Beschluss wird dazu beitragen, die Funktions- und Gebrauchsfähigkeit der Verkehrswege in Winterthur längerfristig sicherzustellen und eine stadtverträgliche Mobilität zu ermöglichen.