In Winterthur werden die Baulinien teilrevidiert
Die Baulinien-Teilrevision 2021 in Winterthur umfasst drei Anträge zur Anpassung von Verkehrsbaulinien.

Verkehrsbaulinien dienen in erster Linie der Freihaltung von Land für Infrastrukturbauten der öffentlichen Hand. Für Grundeigentümer begrenzen sie den Raum, der ihnen für eine bauliche Entwicklung und die Anordnung von Bauten zur Verfügung steht.
In der aktuellen Teilrevision werden drei Anträge auf Änderungen von Verkehrsbaulinien beantragt und in der Weisung an das Stadtparlament zusammengefasst. Die eine Änderung betrifft die Buswendeschlaufe Härti in Wülflingen. Hier soll mit der Baulinienänderung Raum für den Ausbau der Buswendeschlaufe geschaffen werden.
In der neu konzipierten Buswendeanlage soll Platz für zwei Doppelgelenkbusse mit einer unabhängigen Wegfahrtmöglichkeit, einem überdachtem Wartebereich und Abstellplätzen für Velos geschaffen werden. Die Realisation des Strassenbauprojekts ist frühestens ab 2025 geplant.
Die zweite Anpassung erfolgt auf Antrag einer Grundeigentümerschaft am Juchpark. Mit der vorgesehenen Verschiebung der Baulinie werden sowohl der Grenzabstand, die Vorgaben der Quartiererhaltungszone Ruhtal sowie die Bauabsicht des Grundeigentümers berücksichtigt.
Eine planungsrechtliche Grundlage wurde geschaffen
Mit der dritten Anpassung wird der Korridor zwischen St. Gallerstrasse und Ohrbühlstrasse gesichert. Dieser Abschnitt wurde bereits 2016 im regionalen Richtplan als regionale Verbindungsstrasse eingetragen.
Damit wurde die planungsrechtliche Grundlage geschaffen, um mittels Baulinie den künftigen Strassenraum auch grundeigentümerverbindlich zu sichern. Diese Verbindung wird im Zusammenhang mit den Optimierungen beim Ohrbühlkreisel benötigt und hat einen mittelfristigen Realisierungshorizont.