Erhebliche Brandgefahr: Gemeinde erlässt Feuerverbot
Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt in Seuzach ab dem 17. Juli, 12 Uhr, ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erheblichen Brandgefahr gilt ab dem 17. Juli 2026 um 12 Uhr auf dem gesamten Gemeindegebiet ein allgemeines Verbot von Feuer und Feuerwerk, teilt die Gemeinde Seuzach mit.
Seit längerer Zeit sind in der Region keine nennenswerten Niederschläge mehr gefallen. Infolge der anhaltend hohen Temperaturen und der intensiven Sonneneinstrahlung herrscht eine grosse Trockenheit. Bereits kleinste Zündquellen können Brände verursachen, die sich rasch ausbreiten und Menschen, Tiere, die Umwelt sowie Sachwerte gefährden.
Die Wetterprognosen lassen derzeit keine nachhaltige Entspannung der Situation erwarten. Nötig wären länger andauernde Niederschläge.
Strenge Regeln wegen Brandgefahr
Das Amt für Landschaft und Natur des Kantons Zürich hat deshalb bereits am 26. Juni 2026 für den Wald und die Waldesnähe ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen. Aufgrund der besonderen Gefahrenlage hat die Gemeinde Seuzach ergänzend ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet verfügt.
Das Verbot umfasst das Entfachen von Feuer sowie das Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet. Ebenfalls untersagt ist das Wegwerfen von brennendem oder glühendem Material. Das Feuerverbot gilt ausdrücklich auch für befestigte Feuerstellen, Balkone und Gartensitzplätze sowie für Holzkohlefeuer und Holzkohlegrills.
Vom Feuerverbot ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der erforderlichen Sorgfalt verwendet werden. Sie müssen kippsicher und auf einem feuerfesten Untergrund betrieben werden.
Verbot bleibt bis auf Weiteres bestehen
Das Feuer- und Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf. Sobald sich die Gefahrenlage nachhaltig entspannt, wird die Aufhebung des Verbots verfügt und die Bevölkerung darüber informiert.






