Der Stadtrat und der neue Verwaltungsrat der Theater Winterthur AG haben den Subventions- und Leitungsvertrag für den rechtlich verselbstständigten Theaterbetrieb abgeschlossen.
Theater
Ein paar Stühle in einem Theater. (Symbolbild) - keystone
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Im Frühjahr hat das Winterthurer Stimmvolk die Theatervorlage an der Urne gutgeheissen und damit die Grundlage für die Ausgliederung des städtischen Theaterbetriebs in eine gemischtwirtschaftliche gemeinnützige Aktiengesellschaft gelegt. Seit dem 1. August 2019 ist diese Theaterverordnung in Kraft und die Theater Winterthur AG als selbstständiger Betrieb tätig.

Den Abschluss des Ausgliederungsprozesses bildet der gemeinsam von Stadt und Aktiengesellschaft unterzeichnete Leistungs- und Subventionsvertrag, der die Details der Zusammenarbeit regelt. Der unbefristete Vertrag entspricht den Vorgaben der Theaterverordnung, den generellen Richtlinien für städtische Subventionsverträge mit Kulturinstitutionen und dem Vertragsentwurf, der schon mit der Theatervorlage ausgearbeitet und dem Grossen Gemeinderat zur Kenntnis vorgelegt worden war.

Der Vertrag ist beidseitig kündbar

Der Vertag konkretisiert im Wesentlichen den Leistungsauftrag, den die Theater Winterthur AG als mehrspartiges Gastspieltheater in den Bereichen Musiktheater, Tanz/Ballett und Sprechtheater zu erfüllen hat und wie die Aktiengesellschaft dabei mit der Stadt und anderen kulturellen Institutionen zusammenarbeiten muss. Daneben regelt er die Auszahlung des jährlichen Betriebsbeitrages von 4,25 Millionen Franken durch die Stadt und die Überlassung der Theaterliegenschaft in Gebrauchsleihe.

Hinzu kommen Bestimmungen über Controlling, Planung und Rechnungswesen sowie über allfällige Anpassungen. Der Vertrag ist beidseitig kündbar.

Mit der Unterzeichnung ist die Ausgliederung des Theaters aus der Stadtverwaltung in die Theater Winterthur AG plangemäss abgeschlossen worden. Das Theater Winterthur kann somit wie angestrebt die Saison 2019/2020 in einer neuen Rechtsform beginnen.

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