Willisau

Willisau bekommt neue Tempo-30-Zone

Nau.ch Lokal
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Hinterland,

Wie die Gemeinde Williosau mitteilt, wurden auf den Strassen «I der Sänti» und der «Stockistrasse» neu Tempo-30-Zonen angeordnet.

Die Hauptgasse im Zentrum von Willisau.
Die Hauptgasse im Zentrum von Willisau. - Nau.ch / Simone Imhof

Auf den Strassen «I der Sänti» sowie der «Stockistrasse» wurden neu Tempo-30-Zonen angeordnet.

Die Signalisationen und Markierungen sind erstellt und die Umsetzung ist somit erfolgt.

Tempo-30-Zonen bieten ein grosses Sicherheitspotenzial. Die Schulwege werden sicherer.

Sicherer Verkehr

Im Allgemeinen gibt es weniger Unfälle und wenn sich trotzdem ein Unfall ereignet, sind die Unfallfolgen weniger schwerwiegend.

Die Überquerung der Strassen ist einfacher und der Verkehr fliesst gleichmässiger.

Regeln für Fahrzeuge

Fahrzeugführende und Radfahrende, das Signal «Tempo-30-Zone» kennzeichnet Strassen in Quartieren oder Siedlungsbereichen, auf denen besonders vorsichtig und rücksichtsvoll gefahren werden muss.

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 Stundenkilometer.

Die Geschwindigkeit ist stets den Umständen anzupassen, namentlich den Besonderheiten von Fahrzeug und Ladung, sowie den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen.

Wo das Fahrzeug den Verkehr stören könnte, ist langsam zu fahren und nötigenfalls anzuhalten, namentlich vor unübersichtlichen Stellen, sowie vor nicht frei überblickbaren Strassenverzweigungen.

Regeln für Fussgänger

Den Fussgängern ist das Überqueren der Fahrbahn in angemessener Weise zu ermöglichen.

Die Belagssanierungen der Strasse «I der Sänti» erfolgen nach dem Abschluss der aktuellen Ausbauarbeiten des Kreisels Grundmatt K 11 / K 40, um eine weitere Verkehrsbelastung zu verhindern.

Es gilt das Prinzip der Verkehrstrennung. Fussgänger müssen die Trottoirs benützen.

Wo solche fehlen, haben sie am Strassenrand und wenn besondere Gefahren es erfordern, hintereinander zu gehen.

Weniger Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen vorhanden

Wenn nicht besondere Umstände entgegenstehen, haben sie sich an den linken Strassenrand zu halten.

In Tempo-30-Zonen gibt es in der Regel keine Fussgängerstreifen.

Fussgänger dürfen deshalb die Strasse vorsichtig und auf dem kürzesten Weg queren – am besten an möglichst übersichtlichen Stellen.

Wo Fussgängerstreifen vorhanden sind, müssen diese benützt werden.

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