Schiessanlage Wasserloch: Nutzung und Kosten fair geregelt

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Dagmersellen und Reiden schaffen Klarheit: Die Mitbenutzung der Schiessanlage Wasserloch ist bis Ende 2036 vertraglich geregelt und rechtlich abgesichert.

Schiessanlange
Ziffern einer Schiessanlange. (Symbolbild) - Keystone

Die Gemeinden Dagmersellen und Reiden schaffen Klarheit über die rechtliche Situation und die zukünftige Nutzung der Schiessanlage Wasserloch in Dagmersellen, berichtet die Gemeinde Reiden. Mit einer neuen Vereinbarung wird die bestehende Praxis auf eine verbindliche rechtliche Grundlage gestellt und die langfristige Nutzung sichergestellt.

Im Jahr 1996 wurden zwischen den beteiligten Schiessvereinen sowie der Gemeinde Dagmersellen ein Dienstbarkeitsvertrag und zwischen den Gemeinden Dagmersellen und Reiden ein Benützungsvertrag abgeschlossen. Ziel war es, den Betrieb und die Mitbenutzung der Schiessanlage Wasserloch durch die Schützen der Gemeinde Reiden zu regeln.

Im Verlauf der folgenden Jahre kam es jedoch zu verschiedenen Vereinsfusionen und -auflösungen auf Seiten der Reider Schützen. Zudem wurde der Dienstbarkeitsvertrag aus dem Jahr 1996 nie im Grundbuch eingetragen und entfaltete somit keine dingliche Wirkung.

Dagmersellen übernimmt Rechte

Aufgrund dieser Entwicklungen ist heute keine verbindliche Rechtsnachfolge der ursprünglich beteiligten Schützenorganisationen mehr feststellbar. Die entsprechenden Rechte sind damit erloschen beziehungsweise der Feldschützengesellschaft Dagmersellen angewachsen.

Die Gemeinde Reiden kündigte den Benützungsvertrag im Jahr 2021 formell. Im Rahmen weiterer Abklärungen beim Schiessoffizier zeigte sich jedoch, dass für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben weiterhin ein Bedarf an der Mitbenutzung der Schiessanlage Wasserloch bestehen kann.

Die Schiessanlage der Feldschützengesellschaft Richenthal verfügt derzeit nur über zehn der geforderten elf Scheiben für die Durchführung des Obligatorischen Programms (OP).

Faire Kostenbeteiligung bei aktiver Nutzung

Mit der neuen Vereinbarung schaffen die beiden Gemeinden nun Rechtssicherheit und regeln die Mitbenutzung der Anlage verbindlich. Die Gemeinde Reiden erhält ein vertraglich geregeltes Benützungsrecht an der Schiessanlage Wasserloch bis zum 31. Dezember 2036.

Dieses Benützungsrecht ist grundsätzlich unentgeltlich, solange es nicht aktiv ausgeübt wird. Sollte die Gemeinde Reiden beziehungsweise ihre Schützenorganisationen von diesem Recht Gebrauch machen, erfolgt eine anteilsmässige Beteiligung an den Betriebskosten sowie an den Kosten des ordentlichen Unterhalts entsprechend dem Umfang der Nutzung.

Mit dieser Regelung wird die bestehende Praxis rechtlich abgesichert und gleichzeitig eine faire und verursachergerechte Kostenverteilung gewährleistet. Die Gemeinden Dagmersellen und Reiden unterstreichen damit ihre konstruktive Zusammenarbeit und ihr gemeinsames Interesse an einer nachhaltigen und rechtssicheren Nutzung der bestehenden Infrastruktur.

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