Wie die Stadt Willisau mitteilt, verzichtet Stadtrat Franz Achermann anlässlich der Gesamterneuerungswahlen des Stadtrates im Frühling 2024 auf eine Kandidatur.
Der Eingangsbereich der Stadtkanzlei Willisau am Zehntenplatz.
Der Eingangsbereich der Stadtkanzlei Willisau am Zehntenplatz. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Am 28. April 2024 stehen im ganzen Kanton Luzern die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2024 bis 2028 an.

In Willisau werden das Stadtpräsidium, die Stadtamtsfrau beziehungsweise der Stadtammann, drei Mitglieder des Stadtrates, das Präsidium und die Mitglieder der Controllingkommission, das Präsidium und die Mitglieder der Einbürgerungskommission sowie die Mitglieder des Urnenbüros gewählt.

Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 9. Juni 2024 statt.

Franz Achermann tritt nicht mehr an

Stadtrat Franz Achermann tritt anlässlich der Gesamterneuerungswahlen des Stadtrates vom Frühling 2024 nicht mehr an.

Franz Achermann, der vor der Fusion dem Gettnauer Gemeinderat angehört hatte, bedauert seinen Rücktritt nach knapp einem Jahr als Stadtrat sehr und begründet ihn mit seiner beruflichen Situation.

Er selber sagt dazu: «Ich kann es drehen und wenden, wie ich will, entweder leidet das Amt des Stadtrates oder meine Tätigkeit als selbstständiger Landwirt, beides richtig zu machen geht nicht.

Ich habe mich daher entschieden, nicht mehr zur Wahl anzutreten.»

Irma Schwegler-Graber hört auch auf

Wie bereits im Juni 2023 kommuniziert, verzichtet auch Stadträtin Irma Schwegler-Graber nach achtjähriger Amtszeit auf eine Wiederwahl.

Sie möchte neuen und jüngeren Personen die Möglichkeit geben, sich für Willisau einzusetzen.

Stadtpräsident André Marti, Stadtammann Daniel Bammert und Stadträtin Sabine Büchli-Rudolf stellen sich für die neue Amtsperiode zur Verfügung und möchten weiter für die Einwohner von Willisau tätig sein.

Formulare für die Wahlvorschläge

Am 15. Januar 2024 erfolgt die Publikation der Wahlanordnung in den Anschlagkästen in Willisau und im Ortsteil Gettnau.

Ab diesem Datum können die Formulare für die Wahlvorschläge bei der Stadtkanzlei bezogen werden.

Die Vertretungen der Ortsparteien erhalten die Formulare direkt zugestellt.

Zu beachten gilt, dass die Sitzgarantien und die zusätzlichen Sitze für den Ortsteil Gettnau im Zusammenhang mit der Fusion wegfallen.

Einreichen der Wahlvorschläge bis 4. März 2024

Bis am 4. März 2024 sind die Wahlvorschläge für das Stadtpräsidium, das Stadtammannamt und die Mitglieder des Stadtrates einzureichen.

Es findet auf alle Fälle eine Urnenwahl statt. Die Wahlvorschläge für die weiteren Funktionen und Organe sind bis am 11. März 2024 einzugeben.

Sollten auf diesen Wahlvorschlägen nicht mehr Kandidierende erscheinen, als Sitze zu vergeben sind, können stille Wahlen stattfinden.

Der Amtsantritt der neu gewählten Gremien findet am 1. September 2024 statt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

WillisauGettnauFusion