Egolzwil LU: Glasfaser kommt – Bauarbeiten starten im Frühling 2027
Die Swisscom erschliesst Egolzwil LU ab Frühling 2027 kostenlos mit Glasfaser. Erste Anschlüsse sollen bereits ab Herbst/Winter 2027 verfügbar sein.

Die Räumlichkeiten der Gemeinde Egolzwil werden rege für Anlässe und Treffen reserviert. Sei es die Fuchsentanzhütte für ein gemütliches Bräteln im Wald oder die Mehrzweckhalle für ein Konzert oder Lotto. Die Gemeinde Egolzwil hat per 1. November 2026 ein Reservationstool einrichtet, mit welchem solche Räumlichkeiten einfach und bequem online reserviert werden können.
Eine Reservation können Sie tätigen, indem Sie bei dem betroffenen Raum unter «Verfügbarkeit» den gewünschten Zeitraum anwählen. Bei einem grösseren Anlass mit mehreren Räumlichkeiten kann nach der Reservation des ersten Raumes weitere demselben Anlass hinzugefügt werden. Die Reservationsbestätigung erhalten Sie nach der Prüfung durch die Gemeinde Egolzwil, Bau und Infrastruktur per E-Mail.
Wir bitten Sie, bei Belegungen der Mehrzweckhalle und des Singsaals Rücksicht auf die regelmässigen Belegungen der Vereine und Schulen zu nehmen. Den jeweils aktuellen Belegungsplan finden Sie bei den Räumlichkeiten unter «Dokumente».
Wasserzins und ARA-Betriebsgebühr 2026
Anfang November wird die jährliche Ablesung Ihres Wasserzählerstands per 31. Oktober 2026 mittels Funkablesung vorgenommen. Die Rechnungsstellung der Grundgebühr erfolgt bereits das zweite Jahr nach einer Tarifzoneneinteilung Ihres Grundstücks.
Ausgeführte Eigenleistungen (z. B. Erstellung von Retentionsanlagen und Versickerungen) können bestenfalls eine Korrektur der Tarifzoneneinteilung resultieren, da weniger Abwasser den öffentlichen Leitungen zugeführt wird. Sollten Sie während dem Jahr eine solche Eigenleistung erbracht haben, ist dies der Gemeinde Egolzwil, Bau und Infrastruktur zu melden, sodass diese bei der Rechnungsstellung berücksichtigt werden kann.
Eigentümerwechsel
Beachten Sie, dass Sie allfällige Eigentümerwechsel von Liegenschaften während des Jahres umgehend an uns melden, damit die Ablesung des Wasserzählers beim Übergang von Nutzen und Schaden erfolgen kann.
Glasfaser für Gemeinde Egolzwil ab 2027
Die Swisscom plant eine kostenlose Glasfasererschliessung (Fibre to the Home – FTTH) in der Gemeinde Egolzwil. Die Bauarbeiten beginnen im Frühling 2027, wobei bereits ab Herbst/Winter 2027 die ersten Glasfaseranschlüsse verfügbar sein sollen.
Ultraschnelles Internet ab Herbst/Winter 2027
Die Kontaktaufnahmen mit den einzelnen Kunden haben in den letzten Wochen bereits stattgefunden. Sobald der Ausbau im Herbst/Winter 2027 abgeschlossen ist, profitiert ein Grossteil der Bevölkerung von Egolzwil von ultraschnellem Internet. Auf dem Glasfasernetz von Swisscom können Kundinnen und Kunden aus Angeboten verschiedener Dienstanbieter wie beispielsweise Wingo, Salt oder Sunrise wählen.
Glasfaser bietet Internetgeschwindigkeiten im Gigabitbereich: Ein Fotoalbum von rund 1 Gigabyte lässt sich damit in wenigen Sekunden herunterladen. Auch die gleichzeitige Nutzung anspruchsvoller Anwendungen wie Homeoffice mit Videokonferenzen, Swisscom blue TV oder verschiedener Streaming-Dienste ist problemlos möglich.
Swisscom Netzstrategie: Glasfaser statt Kupfer
Der Ausbau in Egolzwil erfolgt im Rahmen der Swisscom Netzstrategie, die bis Ende 2030 eine Glasfaserabdeckung von 75 bis 80 Prozent anstrebt. Bis 2035 soll das Glasfasernetz in den Siedlungsgebieten einer jeden Gemeinde vollständig ausgebaut sein. Ergänzend eingesetzte Alternativtechnologien stellen sicher, dass alle Haushalte und Geschäfte einen Internetanschluss im Gigabitbereich nutzen können.
Parallel dazu beginnt Swisscom, das rund 150 Jahre alte Kupfernetz schrittweise ausser Betrieb zu nehmen. Nach 2035 soll es vollständig stillgelegt werden, was eine erhebliche Energieeinsparung in der Grössenordnung des Stromverbrauchs einer Stadt mit 20'000 Einwohnerinnen und Einwohner ermöglicht.
Swisscom baut auch das Mobilfunknetz kontinuierlich aus
Neben dem Glasfaserausbau investiert Swisscom in modernste Mobilfunktechnologien wie 5G. Damit wird die Versorgung von abgelegenen Gebieten und Streusiedlungen ergänzt, um auch dort ultraschnelles Internet bereitzustellen.
Wechsel auf RecyBag
Plastik-Verpackungen und Getränkekartons werden in der Gemeinde Egolzwil bereits heute separat in Kunststoff-Sammelsäcken gesammelt. Der Betreiber des Sammelsackes «Bring Plastic Back» ist neu Mitglied bei RecyPag, weshalb der bisherige Sammelsack durch den national einheitlichen Sammelsack «RecyBag» ersetzt wird. Die Umstellung erfolgt in der Gemeinde Egolzwil per 1. Dezember 2026.
Die Gemeindeverwaltung Egolzwil ist ebenfalls eine Verkaufsstelle der «RecyBag» und wird, wie bis anhin, die Grössen 35-Liter, 60-Liter und 110-Liter anbieten.
Neu dürfen im «RecyBag» auch Tetraverpackungen (zum Beispiel von Fruchtsäften und Milch) entsorgt werden.
Die bisherigen Sammelsäcke bleiben gültig
Sammelsäcke von «Bring Plastic Back», die bereits gekauft wurden, behalten ihre Gültigkeit. Sie können zeitlich unbeschränkt aufgebraucht und wie gewohnt an der Sammelstelle Kirchmatt 8 abgegeben werden. Je nach Verkaufsstelle werden die bisherigen Sammelsäcke «Bring Plastic Back» auch nach dem 1. Dezember 2026 noch verkauft, um den restlichen Bestand aufzubrauchen.
Ausscheidung und Sicherung Egolzwiler Gemeindewald als Sonderwaldreservat
Der Gemeindewald Egolzwil umfasst knapp sieben Hektaren und befindet sich oberhalb der Hinterbergstrasse und der Strasse vom Fuchsentanz Richtung Nebikon. Durch die sonnige südexponierte Lage und den grossen Laubholzanteil eignet er sich als Lebensraum für seltene und gefährdete Arten. Viele dieser Vogel- und Kleintierarten sind auf spezielle Lebensräume (z.B. viel stehendes und liegendes Alt- und Totholz,) angewiesen, die im «normalen» Nutzwald oft nicht vorhanden sind.
Um bedrohte Arten zu schützen und fördern, braucht es Gebiete ohne forstliche Nutzung, aber mit gezielten Schutzmassnahmen. Der Bund hat deshalb beschlossen, 10 % des Schweizer Waldes als Naturwaldreservat oder Sonderwaldreservat auszuscheiden. Der Kanton Luzern hat dieses Ziel übernommen und weist 2025 den Stand von knapp 7 Prozent aus, mehrheitlich im Berggebiet.
Da der Kanton ein besonderes Interesse an Waldreservaten im Tal- und Hügelgebiet hat, wurde seitens der Gemeinde Egolzwil eine Ausscheidung in ein Sonderwaldreservat des gemeindeeigenen Waldes (Grundstück Nr. 73) durch die Natur- und Umweltkommission (NUK) zusammen mit der Dienststelle Landwirtschaft und Wald geprüft. Nach positiver Beurteilung der kantonalen Fachstelle Wald wurde ein Vertrag für die Ausscheidung Sonderwaldreservat erarbeitet und im September 2026 durch den Gemeinderat Egolzwil gutgeheissen.
Wichtige Anliegen der Gemeinde sind, dass die bisherige Nutzung der Fuchsentanzhütte und die Durchführung der Waldspielgruppe gesichert und auch die bestehenden Quellfassungen weiterhin genutzt und erneuert werden dürfen. Im Wesentlichen beinhaltet der Vertag einen Nutzungsverzicht auf 50 Jahre, wobei der Ertragsausfall entsprechend entschädigt wird. Eingriffe zur Sicherung von Strassen, Wegen und Sachwerten sowie die Bekämpfung von Schadorganismen sind weithin möglich.
Ferner sind Massnahmen zur Biodiversitätsförderung wie z. B. Waldrandaufwertung, Pflege der bestehenden Kleinstrukturen für die Zauneidechse und die Nachpflanzung wertvoller Baumarten vorgesehen. Diese Eingriffe werden in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Revierförster geplant.
Wir sind überzeugt, mit der Sicherung des Gemeindewaldes als Sonderwaldreservat einen wertvollen Beitrag zum Artenschutz im Wald zu leisten.
Bäume und Hecken zurückschneiden
Bäume, Hecken und Sträucher sind wichtige Elemente der Gartengestaltung und verschönern die Gemeinden. Wenn sie jedoch trotz Hegen und Pflegen in den Strassenraum wachsen, stellen sie eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dar.
Auf die Strasse und Gehwege heraushängende Äste von Bäumen und Sträuchern behindern die Sicht und zwingen Fussgänger, Zweiradfahrer und Automobilisten auszuweichen. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sind gemäss dem Strassengesetz zum rechtzeitigen Zurückschneiden der Pflanzen verpflichtet. Auch dort, wo keine Vorschriften bestehen, kann eine Pflege sinnvoll sein.
Beispielsweise, damit langsam wachsende Arten nicht verdrängt werden.
Alle Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer werden deshalb gebeten, folgende Punkte zu beachten:
Der Raum über der Fahrbahn von öffentlichen Strassen, einschliesslich des Raums seitlich zum Fahrbahnrand (lichte Breite), ist bis auf eine Höhe von mind. 4.50 m freizuhalten.
Der Raum über Geh- (Trottoirs) und Radwegen ist auf eine Höhe von mind. 2.50 m freizuhalten.
Die lichte Breite zur Fahrbahn oder einem Radweg ist auf einer Breite von 0.5 m einzuhalten. Ab einer Höhe von mehr als 1.50 m der Bepflanzungen, Einfriedungen und Mauern muss ein Breitenabstand von mind. der Hälfte der Meterhöhe eingehalten werden.
Bei Strassenkreuzungen sind Sträucher und Hecken so zu schneiden oder zu entfernen, dass eine vernünftige Übersicht besteht.










