Wie die Gemeinde Zuzwil SG meldet, wird das Reglement über den Bewohnerfonds des Wohn- und Pflegeheims Lindenbaum wegen fehlendem Quorum wiederholt.
Die Hinterdorfstrasse in Zuzwil (SG).
Die Hinterdorfstrasse in Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat genehmigte am 24. Oktober 2022 das Reglement über den Bewohnerfonds des Wohn- und Pflegeheims Lindenbaum.

Weil im Inserat über das fakultative Referendum vom 4. November 2023 das Quorum fehlte, wird das Verfahren wiederholt.

Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens besteht aus 237 gültigen Unterschriften.

Referendumsfrist läuft März 2023 ab

Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen von Artikel 13 folgend der Gemeindeordnung.

Der Erlass untersteht von Freitag, 20. Januar 2023, bis Mittwoch, 1. März 2023, dem Referendum und ist im Gemeindehaus sowie auf der Gemeindeseite einsehbar.

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Frist bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen.

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