Die Gemeinde Zuzwil SG hat erneut Monitoring-Testkäufe durchgeführt, um die Einhaltung des Jugendschutzes beim Verkauf von Alkohol und Tabak zu kontrollieren.
Die Hinterdorfstrasse in Zuzwil (SG).
Die Hinterdorfstrasse in Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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In Zusammenarbeit mit der kantonalen Fachstelle Jugendschutz führt die Gemeinde Zuzwil seit fünf Jahren sogenannte Monitoring-Testkäufe durch.

Während im Jahr 2019 kaum Verstösse zu vermelden waren, haben im August 2020 zwei von elf und im Oktober 2020 fünf von acht getesteten Betrieben gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Jugendschutzmassnahmen verstossen.

Möglicherweise hatten die Betriebe während des Lockdowns in der Coronapandemie und den daraus resultierenden Einschränkungen das Thema Jugendschutz etwas aus den Augen verloren, da sie in anderen Bereichen gefordert waren.

Es gab nur drei Verstösse von insgesamt 14 Verkaufstellen

Erfreulicherweise wurden die Jugendschutzmassnahmen in den Zuzwiler Betrieben in diesem Jahr grösstenteils eingehalten. Bei insgesamt 14 Verkaufsstellen wurden Testkäufe durchgeführt.

Die drei Verstösse, Alkohol und Tabak, fanden alle im Detailhandel statt – an zwei Orten, obwohl der Ausweis der Jugendlichen verlangt wurde. Die kontrollierten Restaurantbetriebe haben sich alle vorbildlich verhalten und entsprechend reagiert.

Die Restaurants und Verkaufsstellen wurden über das Ergebnis der Monitoring-Testkäufe informiert. Zusätzlich wurde erneut darauf hingewiesen, dass die Hinweisschilder, welche über die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche informieren, gut sichtbar anzubringen sind.

Die Testkäuferinnen dürfen sich nicht älter machen, als sie sind

Die Jugendlichen, welche die Testkäufe durchführen, werden auf ihre Aufgaben geschult und während der Testkäufe begleitet.

Im Vergleich zum «normalen» Alltag haben es die kontrollierten Betriebe sogar etwas einfacher: Den Testkäuferinnen ist es nicht erlaubt, sich älter zu schminken oder sich zu «stylen», um älter zu erscheinen.

Auch bei einer Nachfrage nach dem Alter müssen sie wahrheitsgetreu antworten und den eigenen Identitätsnachweis vorzeigen.

In der Realität läuft dies vermutlich nicht immer so ab und es wird dem einen oder anderen Betrieb ein anderer Sachverhalt vorgeflunkert, um an Alkohol und Tabak zu gelangen.

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