Zuzwil SG fordert zum Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern auf
Wie die Gemeinde Zuzwil SG berichtet, wird die Bevölkerung gebeten, Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.

Bäume und Wälder müssen, vorbehältlich weitergehender Bestimmungen der politischen Gemeinde, an Staatsstrassen sowie an Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse einen Strassenabstand von 2.5m einhalten. Bei Lebhägen, Zierbäumen und Sträuchern beträgt der Strassenabstand 0.6m, über 1.8m Höhe zusätzlich die Mehrhöhe. Pflanzen dürfen nicht in den Lichtraum der Strasse ragen. Die Höhe des Lichtraumes beträgt 4.5m über Verkehrsflächen, die für den Fahrverkehr bestimmt sind, 2.5m über Verkehrsflächen, die nicht für den Fahrverkehr bestimmt sind (beispielsweise Geh- und Radweg).
Die Abstände werden ab Strassengrenze gemessen
Ist keine Strassenparzelle ausgeschieden, so wird ab Strassenrand gemessen. Als Strassenrand gilt die Abgrenzung der Verkehrsfläche. Wo es die Sicherheit des Verkehrs erfordert, namentlich auf der Innenseite von Kurven, sind Anpflanzungen und tote Einfriedungen, welche die Übersicht der Strasse beeinträchtigen, verboten.
Die bei Vollzugsbeginn des Strassengesetzes bestehenden Pflanzen, die den Abstand von 2.5m nicht einhalten, können im bisherigen Umfang erhalten bleiben, soweit sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
Die Einhaltung der Frist wird empfohlen
Die Grundeigentümer werden aufgefordert, bis Ende Oktober 2021 die überragenden oder Sicht behindernden Äste und Sträucher auf die gesetzlichen Abstände zurückzuschneiden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften werden die Arbeiten entlang von Staats- und Gemeindestrassen durch die Mitarbeiter des Unterhaltsdienstes auf Kosten der Pflichtigen vorgenommen. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden.