Wil SG erinnert an die Prämienverbilligung 2022
Wie die Gemeinde Wil SG schreibt, können Personen aus finanzschwachen Verhältnissen bis zum 31. März 2022 eine Krankenkassen-Prämienverbilligung beantragen.

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf eine individuelle Prämienverbilligung. Die Anmeldefrist dafür endet am 31. März 2022. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2022 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen und somit auch in der Gemeinde Wil hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2022 massgebend.
Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.
Formulare können online ausfüllt werden
Auf der Webseite der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen kann eine Selbstberechnung vorgenommen sowie das entsprechende Formular online ausgefüllt und abgeschickt werden. Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Bei Fragen steht die AHV/IV-Zweigstelle Wil telefonisch und per Mail zur Verfügung.