Das neue Personalreglement vom 8. November 2018 regelt das grundsätzliche Verfahren für die Meldung von festgestellten Missständen
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Symbolbild - Gemeinde Sempach
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Der Stadtrat hat folgende Entscheidungen gefällt:

Das neue Personalreglement vom 8. November 2018 regelt das grundsätzliche Verfahren für die Meldung von festgestellten Missständen. Der Vorstand der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) hat eine «Meldestelle für St.Galler Gemeinden über Missstände» eingerichtet. Der Stadtrat hat entschieden, dass die Stadt Wil dieser Meldestelle beitritt.

Die Interpellation «Wie kommt das Leitbild ‚Kinder-und Jugendpolitik der Stadt Wil‘ beim Engagement unserer Jugend für eine intakte Umwelt zum Tragen?» von Susanne Gähwiler (SP) wurde beantwortet. Der Stadtrat bekräftigt, dass die Jugend bei den Diskussionen zum Thema Klima einbezogen wird. Er verweist auf den vom Parlament erklärten Klimanotstand.

Die Interpellation von Ursula Egli (SVP) «Pflege und Betreuung im Alter: wo gibt es Sparpotential?» wurde beantwortet. Der Stadtrat schreibt, dass Kundinnen und Kunden in der Stadt Wil frei sind in der Wahl ihres Spitex-Anbieters. Im Benchmark der Region gehört Thurvita zu den Spitex-Organisationen mit den tiefsten Kosten je verrechneter Stunde.

Der Stadtrat hat die Interpellation von Christoph Kälin (SP) «Sichere und schnelle Querung des Bahnhofes für Radfahrende, Rollstuhlfahrende und FussgängerInnen» beantwortet. Er schreibt unter anderem, dass die Stadt im Rahmen des Aktivitätsfelds «mobil» ein reibungsloses, konfliktfreies und zukunftsgerichtetes Mit- und Nebeneinander aller Mobilitätsarten und –träger fördert. Das Konzept wir unter anderem in Zusammenarbeit mit den SBB vorangetrieben.

Silvia Ammann (SP) reichte die Interpellation «Reorganisation der Hausdienste: Wo steht die Stadt Wil heute?» und Adrian Bachmann (FDP) die Interpellation «Facility Management: Erfolgsstory oder Schlag in Wasser?» ein. Der Stadtrat hat die beiden Vorstösse beantwortet. Unter anderem hält er fest, dass nach rund zweieinhalbjährigem operativem Betrieb in der neuen Organisation eine Vielzahl an Reorganisationsmassnahmen umgesetzt werden konnten und diese im Alltag funktionieren.

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