

Neues Baureglement der Stadt Wil gilt ab März

Das Projekt wurde mit dem Stadtentwicklungskonzept im Jahr 2008 angestossen und betrifft die Überarbeitung der eigentümerverbindlichen Planungsinstrumente Zonenplan und Baureglement. Damit einher geht die aufgrund der Gemeindevereinigung von Wil und Bronschhofen erforderliche Zusammenführung der beiden Baureglemente. Der Erlass durch das Stadtparlament erfolgte am 3. März 2016.
Neue Bauvorschriften
Das Verfahren war über Jahre von Rechtsmittelverfahren blockiert. Schliesslich hob das kantonale Baudepartement im Juni 2019 im Rekursverfahren den gesamten neuen Wiler Zonenplan auf. Dieser Entscheid hat zur Folge, dass mehrere Artikel des neuen Baureglements vom Kanton nicht genehmigt werden konnten.
Für die Wohnzone W1, die Kernzonen K und die Grünzonen bleiben die Regelbauvorschriften der bisherigen Baureglemente Wil und Bronschhofen anwendbar. Davon abgesehen führt das neue Baureglement zu verschiedenen Anpassungen der Bauvorschriften.
Die geplante Inkraftsetzung des neuen Baureglement auf Juli 2020 verzögerte sich, weil ein Rekurs gegen die Genehmigungsverfügung des kantonalen Baudepartements eingereicht wurde. Diese wurde durch das Departement nun noch ergänzt, womit die neuen Bauvorschriften nun auch für die Zonen W2 in Wil und Bronschhofen gelten.
Nächste Revision hat bereits begonnen
Bereits beim Inkrafttreten steht indes fest, dass das neue Baureglement keine längere Zeit Anwendung finden wird. Aufgrund seiner langen Entstehungsgeschichte basiert es noch auf dem kantonalen Baugesetz von 1972, welches am 1. Oktober 2017 durch das Planungs- und Baugesetz (PBG) ersetzt worden ist. Die Übergangsbestimmungen des PBG verlangen, dass die Nutzungsplanungen sämtlicher politischen Gemeinden innert 10 Jahren auf das PBG abgestimmt werden müssen.
Vorarbeiten dazu haben begonnen. Der anspruchsvolle und umfangreiche Prozess wird mehrere Jahre beanspruchen.