Wie die Gemeinde Jonschwil meldet, sind während der Mitwirkung zum Betriebs- und Gestaltungskonzept der Wilerstrasse in Schwarzenbach 52 Meldungen eingegangen.
Die Gemeindeverwaltung in Jonschwil.
Die Gemeindeverwaltung in Jonschwil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Im November 2021 startete die Gemeinde Jonschwil in Zusammenarbeit mit dem Kanton die Erarbeitung eines Betriebs- und Gestaltungskonzepts für die Wilerstrasse in Schwarzenbach.

Am 22. Februar 2023 hatte der Gemeinderat die Bestvariante verabschiedet.

Das Mitwirkungsverfahren zum Projekt «BGK Wilerstrasse, Schwarzenbach» wurde vom 5. Juni bis 5. Juli 2023 durchgeführt.

Der Öffentlichkeit standen während der Mitwirkung der Technische Bericht und die Übersichtskarten digital zur Verfügung.

Im Rahmen der Mitwirkung gingen 52 Rückmeldungen ein

Insgesamt sind 52 Rückmeldungen eingetroffen. Es zeigt sich, dass nur wenige Rückmeldungen eingegangen sind, welche das Vorhaben kategorisch ablehnen.

Viele Rückmeldungen umfassen Optimierungsvorschläge, welche im Rahmen der Auswertung der Mitwirkung bereits geprüft wurden.

Viele Rückmeldungen können im weiteren Projektverlauf ganz oder teilweise aufgenommen werden.

Die gewählte Bestvariante erweist sich als gute Kompromissvariante

In den Rückmeldungen zeigt sich auch, dass die gewählte Bestvariante eine gute Kompromissvariante darstellt.

Einerseits gibt es in den Rückmeldungen Forderungen, die Trennung der Verkehrsteilnehmenden an Teilstellen noch weiter auszubauen, andererseits gibt es Rückmeldungen, welche diese Trennung in der vorliegenden Variante bereits als zu stark erachten.

An der Sitzung vom 19. April 2024 hat der Gemeinderat den Mitwirkungsbericht verabschiedet und zur Veröffentlichung freigegeben.

Tiefbauamt St.Gallen erarbeitet nun das Vorprojekt

Der weitere Verlauf des Vorhabens sieht vor, dass das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen nun das Vorprojekt erarbeitet.

Sobald die Arbeiten einen genügend hohen Detaillierungsgrad erreicht haben, wird der Kanton St.Gallen das Vorhaben der Gemeinde Jonschwil nach Artikel 35 des Strassengesetzes zur Vernehmlassung unterbreiten.

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