Der Gemeinderat Jonschwil schlägt den Stimmbürgern vor, den Schulrat ab dem Jahr 2025 aufzulösen. Bis 24. Juni 2022 findet dazu eine Vernehmlassung statt.
Die Schulanlage in Jonschwil.
Die Schulanlage in Jonschwil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Jonschwil informiert, hat sich die Behördenorganisation der Politischen Gemeinde rückblickend in «Zwölfjahresschritten» verändert. Auf das Jahr 2001 wurden die drei früheren Schulgemeinden zur Einheitsschulgemeinde fusioniert. Anschliessend wurde die Schulgemeinde auf das Jahr 2013 mit der politischen Gemeinde zu einer Einheitsgemeinde zusammengeführt.

Die aktuelle Amtsdauer dauert bis zum Jahre 2024, das heisst die Einheitsgemeinde mit einem siebenköpfigen Gemeinderat und einem fünfköpfigen Schulrat wird dann zwölf Jahre alt sein. Dies hat den Gemeinderat und den Schulrat veranlasst, die Struktur der heutigen Behörden zu überprüfen.

Mit einem externen Berater wurden ab 2021 mehrere Workshops durchgeführt und drei Modelle für die künftige Organisation im Hinblick auf Vor- und Nachteile beraten.

Gemeinde- und Schulrat haben die Beibehaltung der bisherigen Organisation mit einem Schulrat, die Bildung eines Rektorats und die Bildung einer «Geschäftsleitung Schule» bewertet. Bei der Bewertung der Modelle sind diverse Aspekte von Bedeutung.

Strategische Aufgaben des Schulrates sind grossmehrheitlich weggefallen

Zum einen wurde die Schule in den vergangenen Jahren stark professionalisiert. Die Rollen und Aufgaben des Schulrates haben an Bedeutung verloren. Zum anderen sind für die operative Führung (pädagogisch, personell und organisatorisch) die Schulleitungen zuständig.

Ausserdem ist der gesamte Bau- und Finanzbereich seit 2013 von der Schule losgelöst und liegt heute bei der Gemeindeverwaltung beziehungsweise beim Gemeinderat. Desweiteren wird die Entwicklung in bildungspolitischer Hinsicht vom Bildungsdepartement und vom kantonalen Bildungsrat gesteuert, sodass der Schulrat keine strategischen Aufgaben mehr hat und die Besetzung von Milizfunktionen ist je länger je schwieriger.

Es wird neu eine «Geschäftsleitung Schule» geben

Nach Gewichtung dieser Entwicklungen spricht sich der Gemeinderat dafür aus, ab dem Jahr 2025 auf einen Schulrat zu verzichten. Die Schulführung soll einer «Geschäftsleitung Schule» übertragen werden. Eine vierköpfige Geschäftsleitung soll sich aus dem Schulratspräsidenten, dem Schulverwalter sowie den beiden Schulleitern Primar und Oberstufe zusammensetzen.

Die Geschäftsleitung entspricht damit der heutigen «Schulleitungskonferenz» mit gleicher Zusammensetzung. Vorsitzender der Geschäftsleitung ist der Schulratspräsident mit einem Pensum von 40 Prozent wie bisher.

Die Schaffung eines Rektorats sieht der Gemeinderat aufgrund der Schulgrösse nicht als zielführend. Die Führung der Schule durch ein Gemeinderatsmitglied mit einem Teilzeitpensum von 40 Prozent ist direkter und hat eine Hierarchiestufe weniger.

Die Mitgliederzahl im Gemeinderat bleibt unverändert

Auf das Jahr 2013 wurde der Gemeinderat von fünf auf sieben Sitze erhöht. In den Workshops wurde auch beraten, ob die Mitgliederzahl angepasst werden soll. Der Gemeinderat plädiert für die Beibehaltung eines siebenköpfigen Gemeinderates.

Die Mitglieder des Gemeinderates haben Einsitz in mehreren Kommissionen und zwar in die Einbürgerungskommission, Feuerschutzkommission und in die Bau- und Infrastrukturkommission. Falls es zur Auflösung des Schulrates kommt, ist die Einsetzung einer Bildungskommission aus drei Mitgliedern des Gemeinderates unter dem Vorsitz des Schulratspräsidenten vorgesehen.

Vernehmlassung bis 24. Juni 2022

Der Verzicht auf einen Schulrat bedingt eine Anpassung der Gemeindeordnung. Anpassungen müssen durch die Bürgerversammlung beschlossen werden. Der Gemeinderat eröffnet nun eine breite Diskussion in der Bevölkerung. Einwohner oder Ortsparteien können bis Freitag, 24. Juni 2022, per E-Mail eine Stellungnahme zum geplanten Verzicht auf einen Schulrat abgeben.

Nach Auswertung der Vernehmlassung wird der Gemeinderat definitiv festlegen, ob der Bürgerversammlung vom März 2023 eine Änderung der Gemeindeordnung zum Entscheid unterbreitet werden soll.

Ein detailliertes Vernehmlassungspapier mit Beschreibung der Vor- und Nachteile der Modelle findet sich auf der Gemeindewebseite.

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