Die Schützenhausstrasse soll saniert werden – Mitwirkung
Für die Sanierung der Schützenhausstrasse wird zwischen der St.Gallerstrasse und dem Abzweiger zur Liegenschaft Koster eine Betonfahrbahn erstellt.

Wie die Gemeinde Zuzwil schreibt, befindet sich die Schützenhausstrasse in einem äusserst schlechten Zustand. Seit dem Jahr 2005 beraten die Eigentümer im Perimeterunternehmen Schützenhausstrasse mit der Gemeinde über die Sanierungsmöglichkeiten. Inzwischen ist die Strasse in einem sehr schlechten Zustand. Es besteht Handlungsbedarf.
Das Perimeterunternehmen beabsichtigt, im Abschnitt zwischen der St.Gallerstrasse bis zum «Abzweiger Koster» eine Betonfahrbahn einzubauen und danach die Strasse bis zum Waldrand mit Kies zu erneuern.
Die Schützenhausstrasse ist eine Gemeindestrasse dritter Klasse. Sie dient vorwiegend der Land- und der Forstwirtschaft und steht dem allgemeinen Motorfahrzeugverkehr nicht offen. Die anstossenden Grundeigentümer unterhalten die Gemeindestrassen dritter Klasse, wenn diese nicht von der politischen Gemeinde, einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder Dritten unterhalten werden.
Deshalb gründeten die rund 30 Grundeigentümerschaften im Einzugsgebiet der Schützenhausstrasse im Jahr 2005 das Perimeterunternehmen Schützenhausstrasse. Der Beitragsplan für den Unterhalt der Strasse ist seit dem Jahr 2006 rechtskräftig. Seitdem berieten die Grundeigentümer immer wieder, wie die Strasse saniert werden soll.
Neuer Anlauf für die Sanierung
Die Gemeinde hat die Hoheit und die Aufsicht über die Strassen. Sie ist dafür verantwortlich, dass diese sicher und gefahrlos befahren und begangen werden können. Seit den starken Regenfällen im Sommer 2024 ist die Schützenhausstrasse in einem äusserst schlechten Zustand, sodass eine Totalsanierung der Strasse erforderlich ist.
Der Ausschuss des Perimeterunternehmens Schützenhausstrasse prüfte verschiedene Varianten, um die Strasse nachhaltig «auf Vordermann» zu bringen: eine Betonfahrbahn zwischen der St.Gallerstrasse bis zum Waldrand, was aber sehr hohe Baukosten nach sich zieht; eine Betonfahrbahn im Stich bis zum Abzweiger des Landwirtschafts- und Viehhandelsbetriebs Koster und danach die Strasse frisch einkiesen und bombieren oder die ganze Strasse nur frisch einkiesen.
Die Eigentümerversammlung des Perimeterunternehmens von Ende April 2025 sprach sich schliesslich für die Variante «Betonfahrbahn und Kiesstrasse» aus. Zusätzlich soll die Strassenentwässerung verbessert und die Strasse im Einmündungsbereich in die St.Gallerstrasse auf einer Länge von zehn Metern auf fünf Meter verbreitert werden. Dafür ist mit Gesamtkosten von rund 180'000 Franken zu rechnen.
Das Perimeterunternehmen Schützenhausstrasse genehmigte den Bruttokredit. Der Kanton stellt einen Beitrag von 40 Prozent in Aussicht. Die Bürgerversammlung genehmigte einen Kredit für einen Gemeindebeitrag von 30 Prozent. Somit hätten das Perimeterunternehmen beziehungsweise haben die Grundeigentümer voraussichtlich noch rund 75'600 Franken zu tragen.
Mitwirkungsverfahren
Der Gemeinderat genehmigte das Strassenbauprojekt für den Einbau der Betonfahrbahn in die Schützenhausstrasse, den Teilstrassenplan für die Verbreiterung des Einmündungsbereichs sowie den Landerwerbs- und Enteignungsplan.
Ebenso sicherte er den Gemeindebeitrag von 30 Prozent oder rund 32'400 Franken zu.
Bevor die Pläne öffentlich aufgelegt werden, lädt der Gemeinderat die Bevölkerung ein, vom 16. Mai 2025 bis 30. Mai 2025 zu den Plänen Stellung zu nehmen. Die Unterlagen werden auf der Mitwirkungsplattform von Zuzwil veröffentlicht oder liegen im Gemeindehaus auf.