Das Verfahren gegen die Schule St. Katharina in Wil wurde zugewiesen
Das Verfahren gegen die Schule St. Katharina wurde vom Bundesgericht nach Beschwerde der Schule und der Stadt Wil zurückgewiesen.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Stadt Wil und der Stiftung Schule St. Katharina gutgeheissen und die Sache an das Verwaltungsgericht zur Neuentscheidung zurückgewiesen.
Damit ändert sich für den Betrieb der Schule St. Katharina als städtische Oberstufe vorerst nichts. Mit dem Entscheid des Bundesgerichts ist nicht abschliessend geklärt, ob der Nachtrag I des Schulvertrags der Stadt Wil mit der Schule St. Katharina rechtsgültig ist.
Das Bundesgericht hat indes bestätigt, dass der Stadt Wil bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Volksschulbereich eine relativ erhebliche Entscheidungsfreiheit zusteht und sie damit auch autonom entscheiden kann, ob sie Aufgaben im Volksschulbereich an Private übertragen will.
Es bleiben viele ungeklärte Fragen
Im Weiteren hat das Bundesgericht festgehalten, dass es zur Übertragung der Führung von Regelklassen der öffentlichen Sekundarschule an eine private Trägerschaft einer genügend bestimmten gesetzlichen Grundlage bedarf.
Ob der vom Stadtparlament genehmigte Nachtrag I zum Schulvertrag, der zudem dem fakultativen Referendum unterstand, selber die notwendige gesetzliche Grundlage bildet – wie es die Stadt Wil und die Stiftung Schule St. Katharina geltend machten – bleibt offen.
Ebenso wenig wurden die einschlägigen Bestimmungen des Kantonalen Gemeindegesetzes als rechtliche Grundlage geprüft. Das Verwaltungsgericht hat nun unter Berücksichtigung der Erwägungen des Bundesgerichtes die Sache neu zu entscheiden.
Der Prozess hat auf den Schulbetrieb keine Auswirkungen
Gleichzeitig bleibt der Stadtrat mit der Stiftung Schule St. Katharina im Gespräch, um auf die Auswirkungen eines abschliessenden gerichtlichen Entscheides vorbereitet zu sein. Auf den Betrieb der Schule St. Katharina hat dies vorläufig keine Auswirkungen.
Die Stadt Wil wird bei Bedarf beim Verwaltungsgericht wie schon in der Vergangenheit eine vorsorgliche Massnahme beantragen, um bis zum Gerichtsentscheid auch das Schulgeld für die Mädchen aus den Ortsteilen Bronschhofen und Rossrüti weiterhin bezahlen zu können.