Auf der St. Gallerstrasse in Zuzwil wird Tempo 60 eingeführt

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Die Gemeinde Zuzwil weist darauf hin, dass auf der St. Gallerstrasse neu ab der Langensteig bis Ende Einlenker Schulstrasse durchgehend Tempo 60 gelten soll.

Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG).
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Heute gilt auf der St. Gallerstrasse grundsätzlich die Höchstgeschwindigkeit von Tempo 80. Nur auf dem Abschnitt vor und nach der Einmündung in die Schulstrasse bei Züberwangen muss das Tempo auf 60 gedrosselt werden.

Die St. Gallerstrasse ist eine Kantonsstrasse, weshalb der Gemeinderat vor rund einem Jahr dem zuständigen Strassenkreisinspektorat Gossau das Gesuch stellte, die Tempo-60-Strecke in Richtung Wil bis auf die Höhe der alten Steigstrasse zu verlängern.

Das Strasseninspektorat beantragte die Temporeduktion bei der Kantonspolizei St. Gallen. Diese stimmte dem Antrag zu und erlässt nun die entsprechende Verkehrsanordnung. Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit erhöht die Sicherheit bei der Kreuzung St. Galler-, Kirch- und Rütistrasse.

Die Kreuzung wird einerseits von den Anwohnern aus Züberwangen, andererseits von Postautos und Lastwagen rege genutzt. Wer bereits einmal während Stosszeiten an der Kreuzung stand, weiss: Es kann eine Weile dauern, bis eine geeignete Lücke zum «Einfädeln» entsteht.

Gefährliche Situationen an der Einfahrt

Aufgrund der heute zulässigen Geschwindigkeit und dem dichten Verkehr reduziert kaum ein Automobilist das Tempo auf der langen Geraden. Dies erschwert den Postauto- und Lastwagenlenkern zusätzlich die Einfahrt von der Kirchstrasse in die St. Gallerstrasse Richtung Wil, weil sie ihre Fahrzeuge weniger schnell beschleunigen können.

Dies kann zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer führen. Zusätzlich wird auch die Fahrplanstabilität für den öffentlichen Verkehr beeinträchtigt.

Der Gemeinderat deponierte beim kantonalen Tiefbauamt mehrmals das Anliegen, den Knoten St. Galler-, Kirch- und Rütistrasse durch einen Kreisel zu ersetzen. Er berücksichtigte einen Kreisel auch bereits im Sondernutzungsplan für das Gebiet Neufeld.

Im Rahmen der Vernehmlassung zum 18. Strassenbauprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 erneuerte der Gemeinderat sein Anliegen und wies auf den dringenden Handlungsbedarf hin.

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