Oberland

    Wetzikon genehmigt Reglementsrevisionen

    Nau.ch Lokal
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    Wetzikon,

    Die Schulpflege Wetzikon hat zwei Reglementsrevisionen für Betreuungsbeiträge an Kitas und Tagesstrukturen sowie «Lebensraum Schule» beschlossen.

    Wetzikon
    Im Zentrum der Stadt Wetzikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

    Wie die Stadt Wetzikon mitteilt, hat die Schulpflege an ihrer Sitzung vom 19. Mai 2026 zwei Beschlüsse gefasst.

    Die Teilrevision des Reglements «über die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an familien- und schulergänzende Betreuungsverhältnisse in Kindertagesstätten, Tagesfamilien und in den Tagesstrukturen der Schule Wetzikon» wird genehmigt und tritt nach Erreichung der Rechtskraft per Beschlussdatum in Kraft.

    Die Teilrevision des Reglements «Lebensraum Schule der Schule Wetzikon» wird ebenfalls genehmigt und tritt nach Erreichung der Rechtskraft per Beschlussdatum in Kraft.

    Reglemente öffentlich einsehbar

    Die Reglemente können auf der Schulverwaltung, Guldisloostrasse 1, 8620 Wetzikon, oder in der Rechtssammlung auf der Webseite der Stadt eingesehen werden.

    Gegen diese Beschlüsse kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden.

    Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

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