Als Aufsichtsorgan der Stiftung Grüneck ist der Gemeinderat Gossau ZH gemäss kantonaler Vorschrift dafür zuständig, die Jahresberichterstattung der Stiftung zur Kenntnis zu nehmen.
Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild
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Als Aufsichtsorgan der Stiftung Grüneck ist der Gemeinderat Gossau ZH gemäss kantonaler Vorschrift dafür zuständig, die Jahresberichterstattung der Stiftung zur Kenntnis zu nehmen. Dabei hat die Aufsichtsbehörde sicherzustellen, dass die Stiftung eine vorschriftsgemässe, jährliche Rechnung und Berichterstattung führt, der Stiftungsrat diese genehmigt und die Revisionsstelle eine gesetzeskonforme Geschäftsführung bescheinigt.

Ebenso ist zu prüfen, ob das Stiftungsvermögen dem Stiftungszweck entsprechend eingesetzt wird. Der Gemeinderat hat die vom Stiftungsrat Grüneck vorgelegten Unterlagen geprüft und die Informationen zur Kenntnis genommen. Sämtliche Belange der Stiftung werden ordnungsgemäss geführt. Dem Stiftungsrat und der Leitung des Pflegeheims Grüneck wird für ihre Tätigkeit der beste Dank ausgesprochen.

Der Gemeinderat Gossau ZH hat die Jahresrechnung 2018 des Zweckverbandes Kindesund Erwachsenenschutz KES Hinwil mit einem Gesamtbetrag von Fr. 472‘475.15 zulasten der Gemeinde Gossau ZH (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sowie Berufsbeistandschaft) genehmigt und vom Jahresbericht des Zweckverbandes KES zustimmend Kenntnis genommen.

Die geplante Bachöffnung und Revitalisierung am Gossauerbach (Abschnitt Frohbach) ist eine Ersatzmassnahme für die Eindolung im Zentrum von Gossau-Dorf infolge des hochwassersicheren Ausbaus des Gossauerbaches. Für das Projekt hat der Gemeinderat einen Kredit von Fr. 160‘000.00 bewilligt. Die voraussichtlichen Subventionen von Bund und Kanton belaufen sich auf Fr. 77‘420.00. Die Ausführung ist für das Jahr 2021 geplant.

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