Stadtrat lehnt Tempo-30-Initiative ab

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Wetzikon,

In Wetzikon empfiehlt der Stadtrat die Ablehnung der Tempo-30-Initiative – laut ihm sind Mitsprache und Verfahren bereits ausreichend geregelt.

Bus Richtung Zentrum Wetzikon (ZH).
Bus Richtung Zentrum Wetzikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt Wetzikon bekannt gibt, wurde im November 2024 die Volksinitiative «Mitbestimmen bei Temporeduktionen» bei der Stadt Wetzikon mit 161 Unterschriftenlisten und 647 gültigen Unterschriften eingereicht.

Die Initiative fordert, dass für «Anträge an die Kantonspolizei bezüglich signalisierter respektive markierter Temporeduktionen auf Gemeindestrassen, mit Ausnahme zeitlich befristeter Temporeduktionen (zum Beispiel bei Baustellen, Veranstaltungen oder ausserordentlichen Ereignissen)» das Parlament zuständig ist.

Temporeduktionen in Wetzikon ganzheitlich betrachten

Der Stadtrat verfolgt bei der Thematik zu Temporeduktionen eine gesamtheitliche Betrachtung, wodurch alle Quartiere und Begehren zur Temporeduktion gleichbehandelt werden. Die Einführung von Tempo-30-Zonen sowie die dauerhafte Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit unterliegen klar geregelten Bewilligungsverfahren.

Die Verkehrsanordnung zur Temporeduktion wird auf Antrag des Stadtrats durch die Kantonspolizei verfügt und kann von betroffenen Personen innerhalb der Auflagefrist bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich angefochten werden. Dabei können vor allem die Auswirkungen auf den Verkehr, die Angemessenheit der Massnahme und wirtschaftliche Interessen berücksichtigt werden.

In der Signalisationsverordnung ist nicht definiert, wer den Entscheid über die Antragstellung an die Kantonspolizei trifft. Somit kann der Entscheid über Geschwindigkeitsreduktionen auf kommunalen Strassen durch das Parlament getroffen werden.

Die Signalisationsverordnung hält jedoch fest, dass der Antrag von einer Gemeindebehörde gestellt werden muss. Gemäss Gemeindegesetz ist das Gemeindeparlament keine Behörde. Somit müsste der Antrag weiterhin vom Stadtrat an die Kantonspolizei gestellt werden.

Stadtrat lehnt Tempo-30-Initiative ab

Der Umgang mit Tempo-30-Zonen ist bereits heute im kommunalen Verkehrsrichtplan geregelt. Im Zuge der laufenden Ortsplanungsrevision und somit der Revision des kommunalen Verkehrsrichtplans wird das Parlament über den Umgang mit Temporeduktionen beraten und eine demokratische Regelung im Verkehrsrichtplan verabschieden können.

Die bestehenden Verfahren zur Planung und Einführung von Temporeduktionen gewährleisten bereits heute eine Mitsprache des Parlaments und der Bevölkerung. Sie bieten rechtlich geregelte Einsprache- und Anfechtungsmöglichkeiten, sowohl bei baulichen Massnahmen als auch bei dauerhaften Verkehrsanordnungen zur Temporeduktion.

Dadurch ist sichergestellt, dass sämtliche Anliegen sorgfältig geprüft und verkehrstechnische Massnahmen transparent umgesetzt werden. Aus diesen Gründen lehnt der Stadtrat die Initiative ab. Er beantragt dem Parlament ebenfalls die Initiative abzulehnen und verzichtet auf einen Gegenvorschlag.

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