Stadt Wetzikon bewilligt Kredit für Gestaltungsplan Oberwetzikon
Wie die Gemeinde Wetzikon mitteilt, wird ein Kredit von 40'000 Franken für die Fertigstellung des öffentlichen Gestaltungsplans Oberwetzikon bewilligt.

Für die Fertigstellung des öffentlichen Gestaltungsplans Oberwetzikon wird ein Kredit von 40'000 Franken als gebundene Ausgabe bewilligt. Aufgrund der Gestaltungsplanpflicht in der Bau- und Zonenordnung ist die Stadt Wetzikon verpflichtet, für das Gebiet Oberwetzikon einen öffentlichen Gestaltungsplan aufzustellen.
Trotz Einbezug und aktiver Mitwirkung der Grundeigentümerschaften beim Testplanungsverfahren ergab sich ein viel höherer Abstimmungsbedarf zwischen dem vertieften Richtkonzept und Wünschen sowie Forderungen der Grundeigentümerschaften – insbesondere zu Themen der Verdichtung und Erschliessung.
Dies erforderte zusätzliche Abklärungen mit dem Kanton. Mit all den zusätzlichen Abklärungen reichen die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht aus.