Für die beiden Gemeindeversammlungen der Politischen Gemeinde und der Schule Rüti ZH ist eine Maskenpflicht beschlossen worden.
Gemeindeversammlung (Symbolbild). - Keystone
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Die Corona-Pandemie wirkt sich nun also auch auf die Gemeindeversammlung vom 14. September aus. Die Gemeindeversammlung hätte bereits im Juni durchgeführt werden sollen, wurde wegen Corona aber auf den 14. September verschoben.

Das geltende Schutzkonzept der evangelisch-reformierten Kirche Rüti erlaubt maskenfreie Veranstaltungen bis 120 Personen. Der Gemeinderat hat zwar andere Durchführungsorte für die Gemeindeversammlung geprüft, jedoch stehen am 14. September keine Orte mit einer höheren Kapazität zur Verfügung.

Mikrofon wird nach jedem Votum desinfiziert

Alle Personen, die am 14. September 2020 an der Gemeindeversammlung teilnehmen, müssen in der Kirche eine Hygienemaske tragen. Behördenmitglieder sowie Votantinnen und Votanten dürfen während des Sprechens die Hygienemaske entfernen.

Das Mikrofon am Rednerpult, das für Stimmberechtigte reserviert ist, wird nach jedem Votum desinfiziert. Die Behördenmitglieder, die referieren, sind mit individuellen Mikrofon-Headsets ausgerüstet.

Die Maskenpflicht gilt auch für die Gemeindeversammlung der Schule Rüti, die im Anschluss an die Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde durchgeführt wird. Alle Besucherinnen und Besucher müssen zudem ihre Kontaktdaten hinterlassen, die nach zwei Wochen vernichtet werden.

Maskenpflicht ist demokratiekonform

Rüti hat abgeklärt, ob die Maskenpflicht an der Gemeindeversammlung den geltenden Vorschriften entspricht und sieht sich bestätigt. Der Zürcher Regierungsrat hält in den Erläuterungen zur Covid-Verordnung fest: «Auch die politischen Rechte bleiben unberührt, zumal z.B. Gemeindeversammlungen mit über 100 Teilnehmenden ohne Weiteres unter Wahrung der Abstandsvorschriften oder mit Gesichtsmaske durchgeführt werden können.»

Neben der Genehmigung der Jahresrechnung 2019 der Politischen Gemeinde und der Schule befinden die Stimmberechtigten auch über eine Fusionsinitiative mit den Nachbargemeinden Bubikon und Dürnten (Erheblicherklärung), über einen Baurechtsvertrag sowie über einen Kredit zur Erweiterung des Gemeinschaftsgrabs auf dem Friedhof.

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