Rückschnitt von Bepflanzungen an Strassen in Wetzikon
Wie die Gemeinde Wetzikon mitteilt, werden Grundeigentümer aufgefordert, Bäume, Sträucher, Hecken und Pflanzen entsprechend den Vorschriften zurückzuschneiden.

Bäume, Sträucher, Hecken und Pflanzen, deren Astwerk zu weit in Gehwege oder Strassen ragen, behindern die Sicht der Verkehrsteilnehmenden und gefährden Fussgänger sowie Fahrzeuge.
Zudem behindern sie die Arbeiten des Strassenunterhalts bei der Reinigung und beim Winterdienst.
Deshalb ist es wichtig, die Bepflanzung an öffentlichen und privaten Strassen und Wegen regelmässig zu stutzen.
Der Lichtraum in der Höhe im Fahrbahngebiet muss mindestens 4,5 Meter und im Bereich von Trottoirs, Fuss- und Velowegen mindestens 2,65 Meter betragen.
Bei Nichteinhaltung wird Grundeigentümern eine Frist gesetzt
Der Unterhaltsdienst Wetzikon behält sich vor, bei Nichteinhaltung Grundeigentümer schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen und eine Frist zur Herstellung des ordnungsgemässen Zustandes zu setzen.