Klares Ja: Bahnhof-Stadtteil kann neu gestaltet werden
Die Wetziker Stimmbürger nehmen den Kredit für das Bahnhofgebiet mit 4792 Ja-Stimmen an. Bis 2036 soll die wichtige Verkehrsdrehscheibe aufgewertet werden.

Wie die Stadt Wetzikon mitteilt, haben die Stimmberechtigten am 14. Juni 2026 über des Verpflichtungskredit des Masterplans Stadtraum Bahnhof Wetzikon abgestimmt. Dieser wurde angenommen. Damit kann der zentrale Stadtteil rund um den Bahnhof neu gestaltet und aktiv entwickelt werden. Ziel ist es, ein vernetztes und nutzungsdurchmischtes Quartier zu schaffen.
Ein Ort der Begegnung, die Verkehrsdrehscheibe im Zürcher Oberland und das Eingangstor zur Stadt Wetzikon – all dies vereint der Bahnhof Wetzikon. Mit 4792 Ja-Stimmen zu 3480 Nein-Stimmen hat die Wetziker Stimmbevölkerung der zukunftsgerichteten Entwicklung des zentralen Stadtteils rund um den Bahnhof zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 53,01 Prozent.
Der Masterplan wurde in enger Zusammenarbeit mit der SBB, betroffenen Grundeigentümerschaften sowie weiteren Anspruchsgruppen erarbeitet. Er dient als Grundlage für den Verpflichtungskredit, der die Umsetzung der prioritären Infrastruktur- und Stadtraumprojekte ermöglicht.
Ausbau der Veloinfrastruktur geplant
In die Zuständigkeit der öffentlichen Hand gehören unter anderem die beidseitigen Bushöfe bei der Post und an der Guyer-Zeller-Strasse, die bauliche Anpassung bei beiden bestehenden Personenunterführungen, der Ausbau der Veloinfrastruktur, die Erschliessung für den motorisierten Individualverkehr, Verbesserungen für den Fussverkehr sowie die Gestaltung des Bahnhofplatzes und -parks.
Ebenfalls im Verpflichtungskredit und in der Zuständigkeit der öffentlichen Hand enthalten ist das Gebietsmanagement, das die Koordination und Steuerung der verschiedenen Infrastruktur- und Stadtraumprojekte beinhaltet.
Zeithorizont der Realisierung
Die Transformation des Bahnhofgebiets ist ein langfristiger Prozess, der sowohl von der Umsetzung der öffentlichen Infrastrukturprojekte als auch von der zeitlich abgestimmten Entwicklung der angrenzenden Areale abhängt.
Diese beiden Komponenten bedingen und beeinflussen sich gegenseitig. Die Realisierung der im Verpflichtungskredit enthaltenen Infrastrukturmassnahmen ist – vorbehaltlich der noch ausstehenden Prüfung durch den Bund – im Zeitraum 2032 bis 2036 geplant.






